Frage: Verdienstbescheinigung

Guten Tag. Mein erstes Kind ist im Februar 2014 geboren und ich habe 3 Jahre Elternzeit beantragt. Mit dem zweiten Kind schwanger, beginnt mein Mutterschutz morgen am 29.10.2016. Ich habe meine erste Elternzeit zum 28.10.2016 bereits gekündigt und habe mich hier durch die Beiträge im Forum schlau gemacht, dass dadurch mein alter, unbefristeter Vollzeitvertrag wieder in Kraft tritt und ich den Arbeitgeberzuschuss erhalten müsste, den ich vor Beginn der ersten Elternzeitbekommen habe. Ich arbeitete jedoch fast seit zwei Jahren bei meinem gleichen Arbeitgeber während der Elternzeit auf 450€ Basis. Ich habe gestern Post von meiner KK bekommen, dass mein Arbeitgeber eine Verdienstbescheinigung bei der KK eingereicht hat, damit diese die Höhe des Mutterschaftsgeldes berechnen kann. Ich habe mir die Vorlage solch einer Bescheinigung angeschaut und frage mich nun, welches Einkommen der letzten 3 Monate vor dem Mutterschutz meine Chefin eintragen muss?? Ist es wichtig, welches Einkommen sie einträgt für die Berechnung des MuschuGeldes (sind ja max. 13€ pro Tag) UND des Zuschusses vom AG? Bzw ist es wichtig für mich, ob sie dort die 450€ der letzten 3 Monate vor meinem jetzigen Mutterschutz oder das Gehalt der letzten 3 Monate vor dem ersten Mutterschutz von Kind 1 eingetragen hat? Meine Chefin selbst hat wenig Ahnung bezüglich dieser Dinge und ich selbst habe ihr es leider auch bisher nicht erklärt, dass durch meine vorzeitige Beendigung der Elternzeit sich der Agzuschuss an meinem Vollzeitgehalt orientiert. Hilfe. Hoffe sie können mir diese Fragen beantworten. Vielen Dank für Ihre Mühe. Lieben Gruß, D. C.

von De88Li am 28.10.2016, 13:25



Antwort auf: Verdienstbescheinigung

Hallo, es lebt der alte Vertrag wieder auf, das bedeutet, dass es nach den letzten drei Monaten Vollzeitlohn berechnet wird. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 02.11.2016