Frage: Verdienstausfall nach Elternzeit

Sehr geehrte Frau Bader, Aufgrund meiner Schwangerschaft darf ich nicht mehr an Bereitschaftsdiensten teilnehmen. Der Ausgleich vom Arbeitgeber für den Verdienstausfall errechnet sich ja normalerweise aus den 3 Monaten vor Eintritt der Schwangerschaft. In dieser Zeit war ich jedoch in Elternzeit. Muss der Arbeitgeber den Ausgleich dann nicht zahlen? Oder wird die Zeit vor der letzten Elternzeit bzw Schwangerschaft als Grundlage für die Berechnung genommen? Und bekommt der Arbeitgeber die Zahlungen eigtl von der Krankenkasse erstattet? Vielen Dank!

von Mom1618 am 06.03.2018, 14:52



Antwort auf: Verdienstausfall nach Elternzeit

Hallo, Sie bekommen das, was Sie ohne Beschäftigungsverbot bekommen würden. Wenn Sie in der Zeit Bereitschaft gemacht hätten, wird jedoch abgegolten. Im Zweifel wird die Höhe ja vertraglich vereinbart sein, im schlimmsten Fall gilt das, was vor der letzten Elternzeit gegolten hat. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 06.03.2018



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