Sehr geehrte Frau Bader, Aufgrund meiner Schwangerschaft darf ich nicht mehr an Bereitschaftsdiensten teilnehmen. Der Ausgleich vom Arbeitgeber für den Verdienstausfall errechnet sich ja normalerweise aus den 3 Monaten vor Eintritt der Schwangerschaft. In dieser Zeit war ich jedoch in Elternzeit. Muss der Arbeitgeber den Ausgleich dann nicht zahlen? Oder wird die Zeit vor der letzten Elternzeit bzw Schwangerschaft als Grundlage für die Berechnung genommen? Und bekommt der Arbeitgeber die Zahlungen eigtl von der Krankenkasse erstattet? Vielen Dank!
von Mom1618 am 06.03.2018, 14:52