Sehr geehrte Frau Bader,
am 1.4.13 werde ich auf Probe verbeamtet. Bislang war ich unbefristet angestellt und befinde mich bis 9.4.13 in Mutterschutz. Es schließt sich darauf die Elternzeit bis 31.1.14 an.
Ab Verbeamtung kann ich leider nicht mehr beitragsfrei in der GKV bleiben.Ich werde also inkl. meiner Kinder in die private Krankenversicherung wechseln und müsste dann monatlich die Krankenversicherungsbeiträge zahlen. Meine einzige Einnahme ist neben Kindergeld das Elterngeld, was sich aber aus meinem Beschäftigungsverhältnis (und GKV) 12 mon vor Geburt ableitet und nicht berücksichtigt, dass ich dann die Kassenbeiträge zahlen muss. Lt. Auskunft der Elterngeldstelle habe ich eben Pech gehabt!? Muss die Elterngeldstelle meine Statusänderung bei der Berechnung beachten- dann würde ich ein höheres Elterngeld erhalten und von diesem "Mehrbetrag" die Krankenkassenbeiträge abfedern können. Sonst wäre ich ja als Beamtin schlechter gestellt als andere Beschäftigte??? Da ich die gesamte Elternzeit noch vor mir habe, belaufen sich die Zusatzkosten auf fast 3000 € insgesamt!
Wie sieht die REchtslage aus? Bisher konnte mir keiner weiterhelfen.
Vielen Dank!
von
gretel12
am 21.03.2013, 14:48
Antwort auf:
Verbeamtung im Mutterschutz, dann PKV- Elterngeld aber mit GKV berechnet
HAllo,
von so einem Fall habe ich noch nicht gehört u kenne auch kein entsprechendes Urteil. Ich fürchte, die EG-Stelle hat Recht
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 29.03.2013
Antwort auf:
Verbeamtung im Mutterschutz, dann PKV- Elterngeld aber mit GKV berechnet
Hallo Gretel12, für den Fall, dass du die Nachrichten aus diesem Forum noch liest würde mich gern interressieren, wie dein Sachverhalt sich weiterentwickelt hat. Ich stehe gerade vor der gleichen Situtation und müsste mich bei der Verbeamtung auf Probe mit vier Kindern privat versichern. Vielen Dank für ein Rückmeldung, falls du hier noch aktiv sein solltest ;-)
von
Vierkäsehoch
am 01.06.2014, 22:44
Antwort auf:
Verbeamtung im Mutterschutz, dann PKV- Elterngeld aber mit GKV berechnet
Hallo zusammen,
ich bin gerade in der gleiche Situation. Ich wurde am Anfang der Elternzeit verbeamtet und bin in der Besoldungsgruppe A9 schlechter gestellt als A8, da A8 die Krankenkasse Beiträge erstattet bekommen und ich mit meinem Elterngeld, das auf Basis des Nettogehalts von meinem Angestelltenverhältnisses berechnet wurde und deswegen geringer ausfällt wie das Nettogehalt der A8, darf diese selber zahlen. Ich würde mich riesig freuen, wenn einer von euch mir mitteilen könnte, wie es bei euch ausgegangen ist?
Bzw. wo man diesbezüglich anklopfen könnte, denn das ist alles andere als gerecht.
Bei Personalabteilung, Besoldungsstelle, Elterngeld, Krankenkasse und Beihilfe habe ich es schon versucht.
Dafür gibt es ja nicht mal eine vernünftige Begründung, weil es eben kein Sinn macht. Anstatt zu sagen, dass man einfach mal Pech hat, sollte man sich lieber Gedanken drüber machen, ob es Sinn macht und wie man es ändern könnte.
Ganz lieben Gruß
von
NaIwa
am 08.09.2021, 16:49