Hallo,
ich habe ein Problem. Ich habe ein 8 jähriges Kind, für das ich Unterhalt von meinem Ex erhalte.
Jetzt auf einmal möchte der Vater einen Vaterschaftstest (nach 8 Jahren) durchfürhren lassen. Ich habe dies aber abgelehnt. Darauf schrieb er mir, das er so den Verdacht haben muß, das es nicht sein Kind ist, und zahlt dann ab diesen Monat keinen Unterhalt mehr.
Hat er Recht dazu? Muß ich ihn somit den Vaterschaftstest gewähren?
Den Test habe ich abgelehnt, da in der Vaterschaftsanerkennung steht, wenn er in den nächsten 2 Jahren kein Einspruch dagegen einlegt, ist es auch sein Kind. An was soll ich mich nun halten?
Vielen Dank.
Mitglied inaktiv - 14.01.2002, 10:13
Antwort auf:
Vaterschaftstest
Hallo,
wie es auch immer rechtlich aussieht: moralisch hat er ein Recht darauf zu wissen, ob es sein Sohn ist! Irgendwann wird es Dein Sohn ja auch wissen wollen...
Und wenn Du Dich weigerst, wird er sich sicher einen Reim darauf machen...
Gruss
DUSA
Mitglied inaktiv - 16.01.2002, 06:47
Antwort auf:
Vaterschaftstest
Rein rechtlich hat er kein Recht dazu. Wenn die Vaterschaft einmal anerkannt ist darf man diese nur mit neuen (!) Erkenntnissen anfechten. Er müßte also einen ganz konkreten und nachweisbaren Grund nenne, warum er seine Meinung geändert hat. Zum Beispiel wenn Du ihm plötzlich einen Seitensprung gebeichtet hättest oder er vom Arzt erfahren hat, daß er zeugungsunfähig ist, was er vorher nicht wußte.
Aber ganz ehrlich: Wenn er den Test bezahlt, laß ihn doch. Dir fällt kein Zacken aus der Krone und wenn sich herausstellt, daß er doch der Vater ist, ist von ihm eine Entschuldigung fällig, das ist doch immer nett ;-). Wenn Du Dir allerdings auch nicht sicher bist, ob er der Vater ist, wäre es nur fair ihm gegenüber, den Test zuzulassen. Eine Weigerung schürt immer Mißtrauen, auch wenn sie rein rechtlich keine Konsequenzen haben darf.
Schöne Grüße,
Elisabeth.
Mitglied inaktiv - 16.01.2002, 09:22