Frage: Vaterschaftstest

Folgendes Problem. Für die Vaterschaft kommen 2 Personen in Frage. Mein jetziger Freund und mein Ex-Freund, wo bei ich mir "ziemlich" sicher bin, das mein Ex-Freund der Vater ist. Wenn ich nun meinen Ex-Freund auf dem Jugendamt als Vater angebe, und er die Vaterschaft anzweifelt, wird ja sicherlich ein Test angeordnet. Wenn dieser Test nun ergibt, das er nicht der Vater ist, wer muss dann diesen Test bezahlen und was kostet dieser ca. Können Sie mir einen Rat geben, wie ich mich am besten verhalte. - ob ich zb. vorher einen "billigen" Vaterschaftstest (250€) machen soll Danke für ihre Hilfe

Mitglied inaktiv - 17.08.2004, 14:00



Antwort auf: Vaterschaftstest

Hallo, Wenn mehrere Männer als Vater in Betracht kommen hilft nur eins: In diesem Fall bleibt nur die Vaterschaftsfeststellungsklage beim Familiengericht. Zuständig ist das Familiengericht, in dessen Bezirk das Kind seinen Wohnsitz hat. Da in diesen Verfahren kein Anwaltszwang herrscht, kann die Klage von der Mutter oder dem mutmaßlichen Vater selbst eingereicht werden. Falls die Mutter hierbei Unterstützung braucht, kann sie sich beim zuständigen Jugendamt beraten lassen und gegebenenfalls eine Beistandschaft beantragen. Das Jugendamt nimmt sodann die Prozessvertretung für das Kind wahr. Im Prozess wird dann durch Gutachten ("Vaterschaftstest") geklärt, ob die beklagte Person tatsächlich Vater ist oder nicht. Sollten mehrere Männer in Betracht kommen, so kann durch das Gutachten geklärt werden, welcher der fraglichen Personen tatsächlich der Vater ist. Sollte der Mann, gegen den geklagt wurde, als Vater festgestellt werden, so trägt dieser auch die Kosten. Diese betragen derzeit ca. 3.000 . Sollten die Eltern eine außergerichtliche Lösung wünschen, so können sie sich unter dem Stichwort "Vaterschaftstest" Adressen von Instituten auswählen, die einen Vaterschaftstest anbieten: www.vaterschaftstest.de Gruß, Nb

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 18.08.2004



Antwort auf: Vaterschaftstest

Hallo ! Den Test muß der biologische Vater zahlen ! LG Katrin

Mitglied inaktiv - 17.08.2004, 14:48



Antwort auf: Vaterschaftstest

also wenn bei dem Test heraus kommt, das mein Ex-Freund nicht der Vater ist, kann ja nur mein jetziger Freund der Vater sein. Er muss dann den Test bezahlen, obwohl er garnicht getestet wurde??

Mitglied inaktiv - 17.08.2004, 15:13



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