Liebe Frau Bader, wenn der zukünftige KV die Vaterschaft nicht anerkennt, geht es ja (glaube ich) so weiter, dass der Richter einen Vaterschaftstest veranlasst, oder? Wie würde dieser ablaufen? Reicht es, wenn man einen Nucki oder ähnliches abgibt, oder muss das Baby dafür gepickst werden (Blutunersuchung)? Die andere Frage wäre, ob der KV auch einen Freund zu diesem Test schicken könnte und er somit aus dem Schneider wäre? Wie genau läuft sowas ab? Ich danke Ihnen schon jetzt für die Antwort! Liebe Grüße, Jenny
Mitglied inaktiv - 24.09.2006, 03:59