Frage: Vaterschaftsklage

Hallo, mein Mann hat ein uneheliches Kind, weiß aber nicht ob er der Vater ist, weil da noch jemand mit im Spiel war. 1990 ist ein Blutgruppengutachten gemacht worden, da die Frau nur ihn angegeben hat, welches die Vaterschaft zu 98% bestätigte(V.-schaft sehr wahrscheinlich). Daraufhin hat er die Vaterschaft anerkannt. Kann er jetzt noch etwas dagegen unternehmen. Neues Gutachten bzw. DNA-Analyse?

Mitglied inaktiv - 26.06.2002, 12:21



Antwort auf: Vaterschaftsklage

Liebe Luisa, auf die Ferne schwer zu sagen, weil ich die Umstände nicht kenne(wie + wo hat er anerkannt etc.. Aber 98 % ist (außer wenn ein Verwandter von ihm in Betracht kommt) sehr hoch. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 26.06.2002



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