vaterschaftsfeststellungsklage, was kommt auf uns zu ?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: vaterschaftsfeststellungsklage, was kommt auf uns zu ?

hallo, mein ehemann verstarb plötlich (mit 29 jahren) im august, wir waren nur getrenntlebend und hatte noch kein scheidungsverfahren eingeleitet. nun kam das gemeinsame kind von mir und meinem neuen lebensgefährten, am 7.12. zur welt. gestern kam von der stadtverwaltung der anruf, dass mein freund, trotz vaterschaftsanerkennung, nicht in die geburtsurkunde eingetragen werden kann. mein mann sein ja schließlich vor der geburt noch keine 300 tage, sondern nur 118 tage lang, verstorben. mein freund und ich, wissen, dass wir die eltern sind und haben das bereits durch die vaterschaftsanerkennung bezeugt. warum müssen dann diese 300 tage noch eingehalten werden ? und was kommt auf uns zu ? gruß daniela

Mitglied inaktiv - 18.12.2010, 13:12



Antwort auf: vaterschaftsfeststellungsklage, was kommt auf uns zu ?

Hallo, gesetzl. ist immer der Ehemann der KV. Deshalb könnte er rein rechtlich/ biologisch der vater sein. Deshalb muss man die Vaterschaft anfechten bzw anereknenen. Eigentlich muss der Ehemann zustimmen, das geht ja leider nicht. Reden Sie mit der Satdt, ob ein einfacher Vaterschaftstest ausreicht. Ich fürchte, nein Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 20.12.2010



Antwort auf: vaterschaftsfeststellungsklage, was kommt auf uns zu ?

Am einfachsten wäre sicher ein Vaterschaftstest, der dies belegt. Ein freiwilliger ist preiswerter, als der gerichtlich angeordnete!

Mitglied inaktiv - 18.12.2010, 20:05



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