hallo, mein ehemann verstarb plötlich (mit 29 jahren) im august, wir waren nur getrenntlebend und hatte noch kein scheidungsverfahren eingeleitet. nun kam das gemeinsame kind von mir und meinem neuen lebensgefährten, am 7.12. zur welt. gestern kam von der stadtverwaltung der anruf, dass mein freund, trotz vaterschaftsanerkennung, nicht in die geburtsurkunde eingetragen werden kann. mein mann sein ja schließlich vor der geburt noch keine 300 tage, sondern nur 118 tage lang, verstorben. mein freund und ich, wissen, dass wir die eltern sind und haben das bereits durch die vaterschaftsanerkennung bezeugt. warum müssen dann diese 300 tage noch eingehalten werden ? und was kommt auf uns zu ? gruß daniela
Mitglied inaktiv - 18.12.2010, 13:12