Vaterschaftserklärung bei Kind von Affäre

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Vaterschaftserklärung bei Kind von Affäre

Ich bin verheiratet. Mein Kind ist von einer Affäre : mein Mann weiß davon. Der leibliche Vater ist ein Amerikaner. Zur Zeit haben wir (mein Mann und Ihc ) einen Antrag auf Vaterschaftsfeststellung beantragt. Aber seit wochen haben wir nichts mehr gehört. Der leibliche Vater fragte nun . ob er auch schon vorher die Vaterschafts beim Familiengericht oder Jugenamt anerkennen Kann? Er möchte nicht gerne mit in den Gerichtssaal wie eigentlich vorgesehen. Dann ist noch die Namensfrage ; Behält das Kind den Ehenamen oder bekommt es den mädchennamen der mutter oder gar des leiblichen Vaters. Und noch eine theoretische frage. Was wäre wennn der leibliche Vater nicht vor gericht erscheint. Können sie ihn zwingen zu erscheinen , auch wenn er kein Deutsche ist? Wenn er nicht kommen würde,dann wäre das kind ja Vaterlos. Ich hoffe sie können mir antworten MFG Meli

Mitglied inaktiv - 09.01.2001, 09:57



Antwort auf: Vaterschaftserklärung bei Kind von Affäre

Liebe Meli, also: zunächst gilt das Kind als ehelich. Wenn, wie bei Ihnen, bereits ein Verfahren läuft, wird festgestellt werden, dass der Ehemann als Vater nicht in Betracht kommt. Dann hat er keine Verpflichtungen (Unterhalt etc.). Sie können beim Gericht eine eidesstattliche Versicherung des "echten" Vaters vorlegen, evtl. von einem Notar o.ä. in USA abgefasst. Ob das dem Richter ausreicht, kann ich so nicht sagen, aber der Antrag wird ja wohl nur darauf lauten, dass der Ehemann nicht der Kindsvater ist. Das mit dem zwingen eines Ausländers, der nicht in D lebt, ist schwierig. Wenn er sich weigert, muß man da zu harten Mitteln greifen, die wohl kaum angemessen sind. Im übrigen sollte dann beim Jugendamt der leibliche Vater angegeben werden. Das mit dem Namen entscheidet sich je nach Ihrer Zukunft. Das KInd trägt den Namen der Mutter, also den Ehenamen. Ich rate Ihnen in diesem Fall, einen KOllegen aufzusuchen. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 10.01.2001