Frage: Vaterschaftsannerkennung

Hallo, meine Frage wäre, ob ich mit meinem Freund unser Kind (Entbindung 10.09) seperat annerkennen lassen muss/sollte. Nach der Geburt wird unser Kind meinen Namen tragen. Welche Rechte hat mein Partner? Muss Sorgerecht etc beantragt werden ? Kann es negative konsequenzen für mich haben, falls wir uns trennen sollten?

Mitglied inaktiv - 23.04.2009, 20:37



Antwort auf: Vaterschaftsannerkennung

Hallo, er muss es anerkennen, dann entstehen Ansprüche für Sie und das Kind wegen Unterhalt. Dann hat er ein Umgangsrecht (oder besser das Kind). Sie können frei entscheiden, ob Sie alleine das Sorgerecht haben u welchen Nachname es bekommt. Beides ist hinterhet schwer rückgängig zu machen Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 24.04.2009



Antwort auf: Vaterschaftsannerkennung

Zwei verschiedene paar Schuhe. Vaterschaftsanerkennung vor der Geburt machen - für den Fall des Falles hat das Kind dann schon mal einen Papa. Der darf/muss dann auch Unterhalt zahlen und dein Kind ist erbberechtigt. Sorgerecht - kannst du erst nach der Geburt teilen - du mußt zustimmen - benötigt man im Alltag nicht unbedingt und macht es im Fall einer Trennung nicht leichter...

Mitglied inaktiv - 23.04.2009, 21:15



Antwort auf: Vaterschaftsannerkennung

Nein Lena, die gemeinsame elterliche Sorge kann auch schon vor der Geburt vereinbart werden! Wenn man das sowieso vorhat, dann sollte es auch vorgeburtlich gemacht werden, weil der Vater sonst in Notsituationen unter der Geburt NIX für das Kind entscheiden kann. Gemeinsames Sorgerecht wird immer dann schwioerig, wenn sich die Elternnicht einig sind und das ist eben oft nach einer Trennung der Fall, weil hier das GSR instrumentalisiert wird. "Rechte" hat bitte vorallem das Kind, nicht die Eltern! Das Kind hat u. a. Recht auf Unterhalt und auf Umgang mit beiden Eltern. Viele Grüße Désirée

Mitglied inaktiv - 24.04.2009, 09:04