Frage: Vaterschaftsanerkennung !

Sehr geehrte Frau Bader, ich bin am 15.04.2002 glücklicher Vater eines gesunden Jungen geworden. Da meine Lebensgefährtin zu diesem Zeitpunkt leider noch verheiratet war gilt nach $ 1592 BgB der Ehemann als Vater. Dieser ist Türke und hat seit 1999 einreiseverbot nach Deutschland. Meine Lebensgefährtin seit 1999 ausreiseverbot aus Deutschland. Desweiteren hat der Ehemann Sie verprügelt, misshandelt etc. so das Sie aus der Türkei vor ihm geflohen ist. Sie lebt hier nach $ 16 AGB. Da ein treffen zwischen beiden ja nicht möglich ist einreise ausreise Verbot kann er ja gar nicht der Vater sein. Ich habe während der Schwangerschaft meiner Lebensgefährtin eine Vaterschaftsannerkennung gemacht. Diese ist wie es heisst im Amtsdeutsch Schwebend Unwirksam. Mir wurde gesagt das nach rechtskräftigkeit der Scheidung die Vaterschafts- anerkennung wirksam wird und ich als Vater in die Geburtsurkunde eingetragen werde. Dieses wurde dem Ausländeramt,Rechtsanwalt etc. so gesagt. Nun aber heisst es das die Vaterschaftsanerkennung nur wirksam wird wenn der Nochehemann zustimmt. Dieser beantwortet aber alle briefe vom gericht nicht.Meine Lebensgefährtin ist seit dem 2.08.02 rechtskräftig geschieden ! Eine Gerichtstermin wegen der Vaterschafts- anerkennung wurde für das jahr 2004 festgesetzt. Dieses sind 2 jahre !!! Das bedeutet mein sohn brauch ein Visum ( ich bin deutscher Staatsbürger) was das ausländeramt nicht machen will. ( bei der dauer soll er einen türkischen pass beantragen ) was aber nicht möglich ist . Geht nur mit Zustimmung des Vaters ( nach gesetzt ja der exehemann) Um einen Pass zu bekommen müsste sie das alleinige sorgerecht beantragen. Wieder vor Gericht. Meine Lohnsteuerkarte kann nicht geändert werden etc. etc. Nun wollte ich fragen ob eine rechtskräftigkeit des Scheidungsurteils und meine Vaterschaftsanerkennung während der Schwangerschaft reichen für die Änderung der geburtsurkunde. Wurde uns von mehreren behörden so gesagt. Mittlerweile soll das nicht stimmen, und ob 2 jahre bis zur gerichtsverhandlung überhaupt legal sind. Ich habe immer gedacht der schutz der familie ist heilig. Grundgesetz. Mit freundlichen Grüßen Jörg

Mitglied inaktiv - 01.12.2002, 01:03



Antwort auf: Vaterschaftsanerkennung !

Lieber Jörg, lt. Text sind Sie durch einen RA vertreten. Sorry, dann darf ich wegen dem Standesrecht nix dazu sagen. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 02.12.2002



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