Sehr geehrte Frau Bader!
Ich habe 2 Fragen an Sie!
1.Mein Lebensgefährte und ich habe letzte Woche für unsere noch nicht geborene Tochter eine Vaterschaftsanerkennung abgegeben.Dies bedeutet das er somit der leibliche Vater ist. Bedeutet es auch gleichzeitig, dass er unterhaltspflichtig ist, wenn wir mal nicht mehr zusammen sein sollten?(Heirat erst einmal ausgeschlossen)
2. Mein LG ist z.zt. arbeitslos und nicht er hat einen anderen gemeldeten Wohnsitz als ich. Könnte er trotzdem die 2 Partnermonate beantragen?wäre es sinnvoll wenn er arbeitslos ist, oder ist es besser wenn ich den 14 Monate beantrage?Brauche ich dafür dann unbedingt dieses Formular Nichtabgabe einer Sorgerechtserklärung?Ich habe nämlich nach wie vor alleiniges Sorgerecht behalten.
3.Wenn mein LG arbeitslos ist und ich Elterngeld bekomme können wir noch zusätzlich andere Sozialleistungen beantragen wie z.B. Wohngeld o. ä.?
Ich würde mich freuen von Ihnen zu hören!
Vielen Dank im Voraus!
Kati
Mitglied inaktiv - 27.11.2007, 14:28
Antwort auf:
Vaterschaftsanerkennung!
Hallo,
1. Ja, dann ist er Vater mit allen Rechten u Pflichten
2. Er muss mit bei Ihnen wohnen, um EZ nehmen zu können. Sie sind dann aber eine Bedarfsgemeinschaft u er bekommt evtl. kein Hartz IV.
3. Wenn Sie zusammen wohnen, ja.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 04.12.2007
Antwort auf:
Vaterschaftsanerkennung!
wenn er bei euch wohnt und gemeldet ist, kann er auch mindestens 2 monate elternzeit nehmen... und dir stehen nur 12 monate zu
Mitglied inaktiv - 27.11.2007, 14:48
Antwort auf:
Vaterschaftsanerkennung!
Hallo vieleicht kann och Dir etwas helfen steckte in eine ähnliche situation wie du jetzt.
1. wenn ihr die Vaterschaftsanerkennung gemacht habt dann ist dein LG auch unterhaltspflichtig
2. dein LG kann nur die 2 Monate nehmen wenn er den gleichen Wohnsitz hat wie Du und dann das Kind :-)
3. ich finde es besser da dein LG sowieso arbeitslos ist das du die 14 Monate nimmst denn das Erziehungsgeld wird ja dann nach dem Arbeitslosengeld berechnet.
Nochmal eine andere Frage: Warum willst du denn oder besser geschrieben hast du das alleinige Sorgerecht??
Lg
Hummelinchen
4. Ihr könnt Sozialleistungen beantragen aber die Einkommensgrenzen sind da sehr niedrig gesteckt.
Ich selber habe mit meinem LG ein Einkommen von knapp 1300 Euro inkl. Kindergeld und das ist schon über der Einkommensgrenze bei Wohngeld sowie Hartz4 ich bekomme noch nicht einmal Kindergeldzuschuss.
Es kommt halt darauf an was ihr dann insgesammt an Einkommen habt.
Mitglied inaktiv - 27.11.2007, 16:43