Frage: Vaterschaftsanerkennung

Hallo Frau Bader, ich bin zur Zeit noch verheiratet (Scheidungsantrag wurde aber gestellt), und in der 24. Woche schwanger. Mit dem Kindsvater bin ich nicht mehr zusammen. Soviel ich weiß steht ja automatisch mein Noch- Mann auf der Geburtsurkunde, was kann ich tun um vorher schon zu klären, das mein Noch- Mann nicht der Vater ist und ich nicht möchte das er auf der Geburtsurkunde steht. Was ist wenn sich der KV weigert die Vaterwschaft vorher anzuerkennen und wer trägt die Kosten bei einer Vaterschaftsanfechtung des Noch- Ehemannes bzw. Vaterschaftstest des KV ?? Viele Fragen, aber ich weiß nicht was ich tun soll. Danke für Ihre Antwort!! LG

Mitglied inaktiv - 28.05.2001, 09:05



Antwort auf: Vaterschaftsanerkennung

Hallo, Sie haben recht, grds. gilt der Ehemann als Vater, wenn das Kind in der Ehezeit gezeugt wurde. Er kann dagegen in einem Verfahren durch Vaterschaftstest (s. auch www. vaterschaftstest.de) vorgehen, dann muss der echte Vater zahlen. VOR der Geburt kann der leibliche Vater das Kind off. beim JA anerkennen, wenn er will. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 29.05.2001



Antwort auf: Vaterschaftsanerkennung

Hallo, ich habe schon einiges von dir im Alleinerziehenden Forum gelesen, bin in fast derselben Situation. Mail mir doch mal direkt, vielleicht können wir uns ein bischen gegenseitig aufbauen und weiterhelfen. Antje

Mitglied inaktiv - 28.05.2001, 20:15



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