Frage: Vaterschaftsanerkennung!

Hallo, Mein Freund tut sich etwas schwer, die Vaterschaft unsere 15 Wochen alten Tochter zu unterzeichnen. Jetzt meinte jemand zu mir, wir machen uns strafbar, wenn die Anerkennung noch nicht unterzeichnet ist. Stimmt das? Welche Konsequenzen hätte dies. Er wird unterschreiben, will aber nicht vor dem 17.12. (Abgabe der Diplomarbeit) drüber nachdenken bzw es erst danach tun. Vielen Dank!

Mitglied inaktiv - 07.12.2006, 17:22



Antwort auf: Vaterschaftsanerkennung!

Hallo, keine Straftat. ABER: Zu den Vorrednern-die haben nicht Unrecht-ja, Ihr Bier. Aber SIE sollten sich gut überlegen, ob Sie ihm das Sorgerecht einräumen! Bei seiner Einstellung mehr als sinnvoll, das nicht zu tun. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 08.12.2006



Antwort auf: Vaterschaftsanerkennung!

so ein blödsin wieso soltet ihr euch strafbar machen? wenn er der vater ist warum tut er sich dann so schwer mit der vaterschaftsanerkennung?

Mitglied inaktiv - 07.12.2006, 19:31



Antwort auf: Vaterschaftsanerkennung!

Hallo, Das hab ich mich auch gefragt. Ist ja schließlich unser Bier. Die Ämter, die auf Anerkennung warten, geben ja erst Geld raus, wennn sie die haben. Wieder unser Bier, gibts kein Geld. Weil ich es auch nicht wußte, hab ich hier nachgefragt. Warum er sich schwer tut? So ganz genau bin ich nicht dahinter gestiegen. Ich sag nur: Männer! :-) Liebe Grüße

Mitglied inaktiv - 07.12.2006, 22:26



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