Frage: Vaterschaftsanerkennung!

Hallo! Demnächst habe ich einen Termin beim Jugendamt wegen einer Vaterschaftsanerkennung.Aber ich möchte von meinem Sohn den Vater nicht angeben wegen gavierender persönliche Gründe.Aber nun möchte der Vater einen Anwalt einschalten. Kann er das überhaupt? Kann er damit etwas erreichen?Wenn ja was? Bekomme ich trotzdem Unterhalt? Gruß Baby!

Mitglied inaktiv - 02.09.2004, 20:54



Antwort auf: Vaterschaftsanerkennung!

Hallo, 1. Ohne Angaben weder staatliche Leistungen noch Unterhalt 2. Er kann gerichtl. seine Ansprüche durchsetzen Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 06.09.2004



Antwort auf: Vaterschaftsanerkennung!

Na Du bist lustig ! Willst ihn nicht als Vater angeben aber zahlen soll er ?? Nee ne ! Wenn Du den Vater nicht angibst kann es sein daß Du auch keine Sozialleistungen erhälst und Unterhalt schonmal gar nicht !

Mitglied inaktiv - 03.09.2004, 08:30



Antwort auf: Vaterschaftsanerkennung!

Hallo, ich weiß ja nicht was für persönliche Gründe vorliegen, aber ich denke sowas sollte man von einem Kind fernhalten! Meinst du nicht das es später für dein Kind wichtig ist das der Vater anerkannt ist?? Mal ganz abgesehen davon, wenn er einen Anwalt einschalten will ist er ja mit der situation die du gewählt hast wohl nicht ganz einverstanden... erkennt er denn sein Kind an?? Will er sich kümmern?? Falls ja haben da meiner Meinung nach persönlich Gründe die Du gegen den Kindsvater hast nichts zu suchen, ob du den Vater magst oder nicht, ist und bleibt er Vater und hat seine Rechte sowie seine Pflichten, die du ihm nicht einfach ausschlagen kannst indem du ihn nicht eintragen lässt. Ihr müsst zusammen eine Ebene finden, wie es für das kind am besten ist, auch wenn es manchmal schwer fällt. LG Jessi

Mitglied inaktiv - 03.09.2004, 11:44



Antwort auf: Vaterschaftsanerkennung!

Hallo Baby Ja er kann was erreichen,nämlich,das er als Vater anerkannt wird und somit auch Rechte hat "Umgangsrecht oder Besuchsrecht. Unterhalt bekommst du nicht wenn du den Vater nicht angibst,denn Unterhalt müßte ja der Vater zahlen,aber wenn du keinen angibst brauch auch keiner zahlen. Ich würde den Vater angeben man kriegt es ja eh raus irgendwann.Und wenn sich dann rausstellt das du wußtest wer der Vater ist und per Gericht ein vaterschaftstest gemacht wurde,könnte es sein das Du den test bezahlen mußt. Also regel das mit der Vaterschaft auf einen humanen weg schon wegen des Kindes. Das andere was auch immer zwischen euch zwei Eltern ist regelt ihr an besten unter euch aus da hat euer Kind rein garnix mit zu tun. Aber die vom Jugendamt werden ja mit dir reden und da kannst du denen ja deine "gründe oder Ängste" schildern die du hast weswegen du den Kindvater nicht preisgeben willst.Kann ja auch sein das deine Gründe nix mit der Vaterschaftssache zutun haben,Bei unseren "Rechtsstaat"wirft man ja einiges vor lauter panik durcheinander.

Mitglied inaktiv - 03.09.2004, 15:51



Antwort auf: Vaterschaftsanerkennung!

Hallo; Nochmal auf die Frage zurück zu kommen, bekomme ich dann auch kein Unterhaltsvorschuss?oder nur kein unterhalt!!

Mitglied inaktiv - 08.09.2004, 20:23



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