Liebe Frau Bader, mein Partner und ich haben uns nach einer langjährigen Beziehung (unverheiratet) vor zwei Monaten in der Schwangerschaft getrennt. Ich möchte das alleinige Sorgerecht und Kindesunterhalt. Es gibt "gute Tage" an denen der Kindsvater die Trennung befürwortet, sehr kooperativ ist und die Anerkennung noch vor Geburt durchführen möchte um friedlich eine gemeinsame Zukunft als getrennt lebende Eltern im Sinne des Kindes hinzukriegen. Und dann kommen "schlechte Tage" an denen der Kindsvater aus Schikane die Anerkennung vor Geburt verweigert, auf eine zweite Chance für unsere Beziehung besteht (das schließe ich aus) und mir aus Boshaftigkeit an den Kopf wirft, wenn ich ihm keine zweite Chance geben wolle, dann will er mit all dem nichts zu tun haben. Dann soll ich das mit dem Kind doch alleine auf die Reihe kriegen und nach der Geburt erstmal vor Gericht nachweisen, dass dem Kind Unterhalt zusteht. Ich würde schon sehen, was ich davon habe und wie lange sowas dauert... An der Vaterschaft besteht keinerlei Zweifel. Was das angeht, wäre es mir egal ob die Anerkennung vor Geburt erfolgt oder später durch einen vom Gericht angesetzten Test nachgewiesen wird. Ich stelle mir nur die pragmatische Frage, ob ich mir während der Schwangerschaft weiter den nervlichen Stress antun sollte und das Thema Vaterschaftsanerkennung vor Geburt verfolgen soll oder ob ich nicht einfach auf meine eigenen Nerven achten sollte und das Thema später sauber vom Jugendamt/Gericht klären lasse. Wenn man sich also bei dem Thema alleiniges Sorgerecht einig ist, welche Vor- und Nachteile hat die Vaterschaftsanerkennung vor bzw. nach der Geburt mit Blick auf Kindesunterhalt? Sollte ich das Thema nach der Geburt über Jugendamt/Gericht regeln lassen, erhalte ich für die Dauer der Klärung nach erfolgtem Antrag Unterhaltsvorschuss. Dieser wäre aber im Vergleich dazu, was dem Baby gem. Düsseldorfer Tabelle zustehen würde, deutlich geringer. Daher zwei konkrete Fragen 1.) Sobald die Feststellung der Vaterschaft gerichtlich erfolgt ist, wird die Differenz zwischen erhaltenem geringen Unterhaltsvorschuss und eigentlich zustehendem deutlich höherem Kindesunterhalt durch den Vater nachträglich bezahlt oder würde das Kind durch so eine gerichtliche Klärung auf ihm zustehenden vollen Unterhalt verzichten müssen (für die Monate des Verfahrens) 2.) Bei so einer gerichtlichen Feststellung entstehen sicherlich enorme Kosten. Werden diese beiden Elternteilen hälftig auferlegt oder trägt der Kindsvater die Kosten, da er derjenige ist, der aus persönlichen Rachegelüsten die Sachlage so schwierig wie möglich gestalten möchte und die Vaterschaft stets ohne Zweifel ist/war, was spätestens vor Gericht bewiesen wäre. Vielen Dank für eine kurze Einschätzung
von Augustmama2018 am 16.02.2018, 11:48