Vaterschaftsanerkennung vor oder nach Geburt

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Vaterschaftsanerkennung vor oder nach Geburt

Liebe Frau Bader, mein Partner und ich haben uns nach einer langjährigen Beziehung (unverheiratet) vor zwei Monaten in der Schwangerschaft getrennt. Ich möchte das alleinige Sorgerecht und Kindesunterhalt. Es gibt "gute Tage" an denen der Kindsvater die Trennung befürwortet, sehr kooperativ ist und die Anerkennung noch vor Geburt durchführen möchte um friedlich eine gemeinsame Zukunft als getrennt lebende Eltern im Sinne des Kindes hinzukriegen. Und dann kommen "schlechte Tage" an denen der Kindsvater aus Schikane die Anerkennung vor Geburt verweigert, auf eine zweite Chance für unsere Beziehung besteht (das schließe ich aus) und mir aus Boshaftigkeit an den Kopf wirft, wenn ich ihm keine zweite Chance geben wolle, dann will er mit all dem nichts zu tun haben. Dann soll ich das mit dem Kind doch alleine auf die Reihe kriegen und nach der Geburt erstmal vor Gericht nachweisen, dass dem Kind Unterhalt zusteht. Ich würde schon sehen, was ich davon habe und wie lange sowas dauert... An der Vaterschaft besteht keinerlei Zweifel. Was das angeht, wäre es mir egal ob die Anerkennung vor Geburt erfolgt oder später durch einen vom Gericht angesetzten Test nachgewiesen wird. Ich stelle mir nur die pragmatische Frage, ob ich mir während der Schwangerschaft weiter den nervlichen Stress antun sollte und das Thema Vaterschaftsanerkennung vor Geburt verfolgen soll oder ob ich nicht einfach auf meine eigenen Nerven achten sollte und das Thema später sauber vom Jugendamt/Gericht klären lasse. Wenn man sich also bei dem Thema alleiniges Sorgerecht einig ist, welche Vor- und Nachteile hat die Vaterschaftsanerkennung vor bzw. nach der Geburt mit Blick auf Kindesunterhalt? Sollte ich das Thema nach der Geburt über Jugendamt/Gericht regeln lassen, erhalte ich für die Dauer der Klärung nach erfolgtem Antrag Unterhaltsvorschuss. Dieser wäre aber im Vergleich dazu, was dem Baby gem. Düsseldorfer Tabelle zustehen würde, deutlich geringer. Daher zwei konkrete Fragen 1.) Sobald die Feststellung der Vaterschaft gerichtlich erfolgt ist, wird die Differenz zwischen erhaltenem geringen Unterhaltsvorschuss und eigentlich zustehendem deutlich höherem Kindesunterhalt durch den Vater nachträglich bezahlt oder würde das Kind durch so eine gerichtliche Klärung auf ihm zustehenden vollen Unterhalt verzichten müssen (für die Monate des Verfahrens) 2.) Bei so einer gerichtlichen Feststellung entstehen sicherlich enorme Kosten. Werden diese beiden Elternteilen hälftig auferlegt oder trägt der Kindsvater die Kosten, da er derjenige ist, der aus persönlichen Rachegelüsten die Sachlage so schwierig wie möglich gestalten möchte und die Vaterschaft stets ohne Zweifel ist/war, was spätestens vor Gericht bewiesen wäre. Vielen Dank für eine kurze Einschätzung

von Augustmama2018 am 16.02.2018, 11:48



Antwort auf: Vaterschaftsanerkennung vor oder nach Geburt

Hallo, das mit dem alleinigen Sorgerecht steht auf sehr wackeligen Füßen, denn er kann es jederzeit gerichtlich geltend machen. Und dann müssen sie wesentliche Argumente nennen, die dagegen sprechen, was nach der heutigen Rechtsprechung schwierig wird. 1. Ansonsten muss er natürlich die Differenz bezahlen, aber nur, wenn sie ihn aufgefordert haben, Unterhalt zu zahlen. Am besten schriftlich und Nachweis. 2. Wenn die Vaterschaft eindeutig ist, trägt er die Kosten. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 19.02.2018



Antwort auf: Vaterschaftsanerkennung vor oder nach Geburt

Aus pragmatischen Grünen würde ICXH das VOR der Geburt regeln. Mit einem baby im Arm hat Du besseres zu tun als durch die Gegend zu eiern, Jugendamts- oder Gerichtstermine wahrzunehmen, etc. Sofern du die Unterhaltsforderung direkt nach der Geburt stellst, steht dem Kind ab Geburt der Unterhalt zu, egal wann er endgültig festgestellt wird. Kosten trägt i. d. R. der KV. Gruss D

von desireekk am 16.02.2018, 14:18



Antwort auf: Vaterschaftsanerkennung vor oder nach Geburt

Ohne vorhandenes Kind muss er nix anerkennen. Daher: Kontakt beenden, nach der Geburt zum Jugendamt, und die übernehmen den Rest. Entziehe ihm die Aufmerksamkeit die er durch diese Spielchen nur erhalten will.

von Sternenschnuppe am 16.02.2018, 15:48



Antwort auf: Vaterschaftsanerkennung vor oder nach Geburt

@Sternenschnuppe Naja, ehrlich gesagt kommt es mir so vor, dass hier beide Spielchen spielen. Aus den Schilderungen entnehme ich eher, dass der Ex mit der Trennung total überfordert ist (ging wahrscheinlich von ihr aus) und jetzt soll er nur als Zahlmeister dienen und sie hat das sagen ("Ich möchte das alleinige Sorgerecht"...)

von bellis123 am 16.02.2018, 16:29



Antwort auf: Vaterschaftsanerkennung vor oder nach Geburt

Ja, das mit dem Sorgerecht stößt mir auch übel auf. Aber dennoch, es wird Zeit dass da Ruhe reinkommt. Und erst nach der Geburt muss eine Regelung wirklich her und ist auch erst dann einklagbar. Dann kann sie zum Jugendamt laufen und er ggf zum Anwalt wegen Sorgerecht, Umgang .... Bis dahin werden vielleicht beide ruhiger.

von Sternenschnuppe am 16.02.2018, 19:43



Antwort auf: Vaterschaftsanerkennung vor oder nach Geburt

lass alles seinen gang gehen und diskutiere nicht mit dem mann über wenns und abers. zu frage 1: ja. vater muss die differenz nachzahlen zu frage 2: kv trägt die kosten, da er als "verursacher" gilt. aussergerichtlich wäre günstiger, aber wenn er gezwungen werden will.....

Mitglied inaktiv - 17.02.2018, 07:40



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