Hallo,
vor Geburt unserer Tochter hat mein Freund die Vaterschaftsanerkennung unterschrieben. Nun habe ich vom Landratsamt ein Schreiben bekommen, daß ICH das alleinige Sorgerecht habe. Ich bin nun etwas verwirrt.
Was ist denn genau der Unterschied zwichen Vaterschaftsanerkennung u. alleinigem Sorgerecht?
Danke
Mitglied inaktiv - 19.03.2003, 22:32
Antwort auf:
Vaterschaftsanerkennung - alleiniges Sorgerecht?
Hallo,
Sorgerecht= alle Entscheidungen zu dem KInd treffen
Vaterschaft= Rechte (Umgangsrecht) und Pflichten (Unterhalt) fürs Kind haben
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 20.03.2003
Antwort auf:
Vaterschaftsanerkennung - alleiniges Sorgerecht?
hallo doris,
ich glaube man muß (wenn du das möchtest) beim jugendamt das gemeinsame sorgerecht extra beantragen. nur die vaterschatfsanerkennung machts da nicht. das wird dann beurkundet und ist auch nicht einfach so rückgängig zu machen. erkundige dich einfach noch mal beim jugendamt.
liebe grüße, janet.
Mitglied inaktiv - 21.03.2003, 14:41