Hallo
Ich bin in der 31. SSW z.Z. und der KV und ich leben NICHT zusammen.Habe mir nun schon alle Unterlagen nach Hause schicken lassen u.a. vom Jugendamt wg. Unterhaltsvorschuss etc pp.
Dort steht nun drin sie zahlen einen Monat rückwirkend...hmmm-d.h.ich gebe die papiere da SOFORT nach der geburt ab aber bis das die das erst mal alles bearbeitet haben,der KV die Vaterschaft anerkannt hat etc pp vergeht ne Menge zeit und erst ab da wo er auch alles anerkannt und unterschrieben hat wird gezahlt oder wie ?! WENN das SO ist kann man dann nicht besser jetzt VOR der geburt schon hingehen und das da schriftlich machen das er die Vaterschaft anerkennt ?!
Mitglied inaktiv - 14.07.2004, 14:41
Antwort auf:
vaterschaftsanerkennung-Vorschuss Unterhalt/Jugendamt
Hallo,
meine beiden Vorredner haben recht.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 15.07.2004
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vaterschaftsanerkennung-Vorschuss Unterhalt/Jugendamt
hi,
der Termin des Antrages ist entscheidend, nicht der Termin des Bescheides.
Ansonsten sollte man möglichst vieles vor der Geburt erledigen.
cu
Mitglied inaktiv - 14.07.2004, 15:14
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vaterschaftsanerkennung-Vorschuss Unterhalt/Jugendamt
Hallo!
Ja, Du kannst (am betsen mit ihm zusammen) noch in der SS zum Jgendamt gehen und die Vaterschaft anerkennen lassen.
Ruf die Beurkundungsstelle des Jugendamtes an und lasse Dir einen Termin geben. Dauert ca. 15 min und kostet nix. Personalausweise und Mutterpass mitnehmen!
Dort kann man auch gleich eine Unrerhaltsurkunde ausstellen lassen, auch das geht schon vor der Geburt.
Wenn Du Alleinerziehend sein wirst: mach soviel wie irgendmöglich VOR der geburt, hinterher hast Du echt anderes zu tun!
Viele Grüße
Désirée
Mitglied inaktiv - 14.07.2004, 21:30
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vaterschaftsanerkennung-Vorschuss Unterhalt/Jugendamt
Hallo,
die Vaterschaftsanerkennung kannst du vor der Geburt machen.
Beim Unterhalt kenne ich mich nur mit dem Unterhaltsvorschuss aus, den das Jugendamt nur leistet, wenn der Vater (Erzeuger) nicht zahlt. Das geht natürlich erst nach der Geburt, weil der Vater ja jetzt noch nicht zahlen muss, wenn der Zwerg noch nicht da ist.
Der Unterhaltsvorschuss wird nur für 72 Monate gezahlt. Bis dahin musst du einen Titel (ein Urteil) haben, welches den Vater zur Zahlung bis 18 / Abschluss Ausbildung etc. zwingt. Der Unterhaltsvorschuss ist (in den neuen Bundesländern) bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres 106 Euro, danach 145 Euro (glaub ich). Du kannst, wenn es dir finanziell besser geht, und du noch kein Urteil hast die 72 Monate auch problemlos unterbrechen und später fortsetzen. Außerdem muss ich meinen Vorrednen Recht geben, was die Beantragung betrifft. Datum der Antragstellung gilt, aber in Unterhaltsfragen arbeiten die Jugendämter recht zügig. In meinem Fall war es so: Hab am 20.3. Unterhaltsvorschuss beantragt, und am 30.5. 318€ überwiesen bekommen.
Also, viel Glück für Dich und alles Gute
Estella_1979
Mitglied inaktiv - 03.08.2004, 10:48