Hallo ich komm beim Standesamt einfach nicht weiter 3 verschiedene Antworten ich bin noch verheiratet zum Zeitpunkt der Entbindung wird das noch so sein. Vaterschafts Anerkennung haben wir schon gemacht.
Meine frage
Habe den Nachnamen von meinem noch ehe Mann wenn die scheidung durch ist könnte ich den nachnamen von meinem Partner danach eintragen lassen ich möchte nicht das mein Kind den Namen behält von meinem noch ehe Mann.
Oder könnte ich mein geburtsnamen dem Kind geben auch wenn ich den nicht mehr habe.
Danke LG
Mitglied inaktiv - 15.10.2018, 15:10
Antwort auf:
Vaterschafts Anerkennung
Hallo,
Grds. gilt der Ehemann als KV, dies aber nicht, wenn das Kind nach Anhängigkeit eines Scheidungsantrages geboren wird u. ein Dritter (= der wahre Vater) bis zu einem Jahr nach der Scheidung die Vaterschaft anerkennt und die KM sowie der Ehemann zustimmt.
Die Anerkennung wird aber erst mit dem Scheidungsurteil wirksam. Bis dahin hat der Ehemann alle Rechte, auch das Sorgerecht.
Das NamensänderungsG hat viele Neuheiten gebracht, trotzdem ist ganz klar in § 1616 BGB geregelt, dass ein Kind den Ehenamen erhält und als ehelich gilt, wenn es vor der Scheidung geboren wird.
Zwar ist es nach § 1617b BGB möglich, den Namen durch Antrag zu ändern, wenn rechtskräftig festgestellt ist, dass der Ehemann nicht der Vater ist, dies ist aber vor der Geburt nicht möglich.
Zwar kann er schon vor der Geburt die Vaterschaft anerkennen, er kann aber keine Vaterschaft durch Anerkenntnis begründen.
Lt. Gesetzgeber ist ja eben bis zu Scheidung der Ehemann Vater.
Es kommt also auf den Zeitpunkt von Scheidung und Geburt an.
Praktisch sieht das aus wie folgt:
Bei der Geburt wird der Ehemann als Vater in die Geburtsurkunde eingetragen. Das ist so, da Sie ja noch nicht geschieden sind. Jetzt besteht die Möglichkeit, dass man beim zuständigen Standesamt eine qualifizierte Vaterschaft beantragt, d.h. Sie gehen mit dem Vater des Kindes zu einem Standesbeamten, dort erkennt der Vater das Kind als das seinige an. Dies geht aber nur mit Ihrem und dem Einverständnis des "Nochehemannes". Alle drei müssen diese qualifizierte Vaterschaft unterschreiben. Das Ganze ist dann "schwebend" bis die Scheidung rechtskräftig ist. Sobald sie rechtskräftig ist, bekommt das Standesamt diese Info und löscht dann automatisch den "Nochehemann" als Vater und trägt dann den richtigen Kindesvater ins Familienbuch ein.
Wenn der Nochehemann dem nicht zustimmt, kann man auch als Mutter oder „echter“ Kindsvater die Vaterschaft anfechten.
Die Mutter kann nach einer Scheidung unproblematisch ihren alten Namen annehmen.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 16.10.2018
Antwort auf:
Vaterschafts Anerkennung
???
Vaterschaftsanerkennung gemacht ? Wie das ?
Eigentlich wird dein noch-ehemann automatisch als Vater eingetragen. Erst nach Scheidung kann das dann geändert werden Meines Wissens nach. Auch der Name wird erst der deines ehemannes sein wenn ihr den als Familienname festgelegt habt. Rat wäre, Anwalt soll schaue ob per Eilverfahren was möglich ist sofern trennungsjahr schon durch.
von
Felica
am 15.10.2018, 15:47
Antwort auf:
Vaterschafts Anerkennung
Es wird empfohlen die Anerkennung davor zu machen wir haben die gemacht wirksam ist sie nach der Scheidung.
Mitglied inaktiv - 15.10.2018, 16:23