Sehr geehrte Frau Bader, ich bin eine alleinerziehende Mutter einer zwei Jahre alten Tochter. Der leibliche Vater des Kindes hat die Vaterschaft annerkannt. Nun zwei Jahre später habe ich ein Schreiben vom Amtsgericht bekommen indem mir durch seinen Anwalt mittgeteilt wurde das er die Vaterschaft anfechtet und als Beweis einen Vaterschaftstest verlangt. Bis zum heutigen Tage, fast drei Jahre nach der Geburt unserer Tochter hat er nur für die Dauer von zwei Monaten Unterhalt gezahlt und seitdem erhalte ich Unterhaltsvorschuß. Er ist nicht in Deutschland gemeldet und lässt durch seinen Anwalt mitteilen das er wonhaft in Amerika ist. Meine Frage: Muss ich mir trotz absoluter Sicherheit der Vaterschaft meinerseits, einen Anwalt nehmen und Prozeßkostenhilfe beantragen und wie wird dieser Vaterschaftstest vor Gericht gemacht? Wer entnimmt von Wem welche Art von Proben? Für Ihre Antwort danke ich bereits im Voraus.
Mitglied inaktiv - 13.08.2003, 18:50