Sehr geehrte Frau Bader,
wir haben folgendes Problem: Nach einem "One-night-stand" meines Freundes rief die betreffende Frau ihn an und sagte, sie sei von ihm im fünften Monat schwanger. Dann meldete sie sich zwei Monate nicht (wir haben weder Nachname noch Adresse/Telefonnummer). Jetzt bat sie ihn um ein Treffen, bei dem sie schilderte, dass ihr Ehemann sich von ihr trennen will und sie ausziehen muss. Sie hat jedoch kein eigenes Einkommen und ist somit in finanziellen Schwierigkeiten. Sie hat vorgeschlagen, dass mein Freund sie finanziell unterstützt und sie vertraglich festlegt, dass, wenn sich herausstellt, dass er nicht der Vater ist, sie das Geld zurückzahlt. Das Sozialamt, so sagt sie, würde ihr nichts zahlen. Was raten Sie uns? Mein Freund ist auf jeden Fall bereit, die Verantwortung für das Kind zu übernehmen, wenn es denn seins ist. Verstehen Sie, wir kennen diese Frau eigentlich überhaupt nicht und wissen nicht, ob sie die Wahrheit sagt. Ich möchte verhindern, dass mein Freund vorschnell handelt und dadurch sich und uns für Jahre in Schwierigkeiten bringt, vor allen Dingen, weil wir selber auch eine Familie planen. Vielen Dank schon im voraus für Ihre Hilfe.
dolotina
Mitglied inaktiv - 16.07.2003, 11:19
Antwort auf:
Vaterschaft
Hallo,
Vaterschaftsanfechtungsklage, wenn sie Ansprüche geltend macht.
Da klärt es sich.
Oder einvernehmlich einen Vaterschaftstest (www.vaterschaftstest.de)
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 16.07.2003
Antwort auf:
Vaterschaft
Hallo,
wenn die werdende Mutter in scheidung lebt, hat sie einen Anspruch auf Trennungsunterhalt, darauf darf sie (zu Lasten Dritter) nicht verzichten.
Ausserdem ergibt sich ein Unterhaltsanspruch gegen den Vater des Kindes, soweit sie wegen der Schwangerschaft und späteren Kindesbetreuung (max. bis 3. Lebensjahr des Kindes) nicht arbeiten kann.
Anders als in meinem Fall können bei euch Zweifel auftauchen und die sollten VOR!!! der Vaterschaftsanerkennung geklärt werden.
Das ist dann erst nach der Geburt des Kindes möglich und kann einvernehmlich über zB einen Speicheltest unblutig und schmerzfrei geklärt werden.
Den Klärungsbedarf sollte die Mutter verstehen können, darum sollte darüber bald ein Gespräch geführt werden.
Wenn die Vaterschaft erst einmal anerkannt wurde, wird es schwer und sehr übel.
Dadurch dass die Mutter eigentlich noch verheiratet ist, wird die Sache schwierig, da evtl. der Ehemann zum Vater erklärt wird und dann gegen die falsche Vaterschaft geklagt werden muss....
Da kann es dannn rückwirkend zu Zahlungspflichten kommen, darauf solltet ihr euch einstellen und entsprechend wirtschaften.
gruss
Mitglied inaktiv - 16.07.2003, 11:49