Frage: Vaterschaft!!!!!!

Hallo, ich hab eine Frage die mir ziemlich peinlich ist. Aber was solls. Mein Mann und ich haben uns im Sommer letzten Jahres getrennt. Wir hatten auch beide die Scheidung eingereicht. Er hatte dann eine Freundind und ich lernte auch jemand kennen. Es war aber nichts festes.Jedenfalls haben mein Mann und ich dann Ende letzten Jahres beschlossen, es wieder miteinander zu versuchen. Nach drei Wochen merkte ich dann das ich schwanger bin. Mein Mann akzeptiert das Kind. Wie ist es jetzt aber mit dem biologischen Vater. Er hat er irgendwelche Rechte auf dieses Kind. Meine Freundin hat ihm nämlich gesagt das ich schwanger bin. Jetzt hat er mir gesagt er will das Kind regelmäßig sehen. Aber ich bin total dagegen. Welche Rechte hat. Oder gilt mein Mann als Vater von dem Wurm.

Mitglied inaktiv - 28.04.2003, 08:39



Antwort auf: Vaterschaft!!!!!!

Hallo, ein in der Ehe gezeugtes Kind gilt solange als ehelich, bis die Vaterschaft angefochten wird. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 29.04.2003



Antwort auf: Vaterschaft!!!!!!

Hallo!! Mir ist es ganz gleich so ergangen.So lang ihr Verheiratet seit ist dein Mann der Vater.Wenn du willst das der Kindsvater zahlen soll muß dein Mann beim Jugendamt eine Vaterschaftsaberkennung machen.Allerdings hat dann der Kindsvater auch alle (leider) rechte.Viel Freude und Glück mit deinem Wurm

Mitglied inaktiv - 28.04.2003, 14:22



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