Frage: Vaterschaft

Ich bin seit 09/97 mit meinem Freund zusammen und habe mich seinentwegen von meinem damaligen Mann getrennt.Im September letzten Jahres wurde ich schwanger,aber erst im Dezember geschieden.Ich möchte meinen Sohn (4 Monate)jetzt gern taufen lassen,aber mein Freund meint,mann kann ihn nicht taufen lassen weil er sonst den Nachnamen meines Ex bekommt.Ich möchte aber auch noch nicht wieder heiraten.Was kann ich tun.Ich möchte auch nicht das der Kleine einen anderen Nachnamen hat als ich.Ziemlich kompliziert,oder?

Mitglied inaktiv - 08.10.2000, 19:55



Antwort auf: Vaterschaft

Hallo, also, man muß hier verschiedene Sachen auseinanderhalten. 1. Ein in der Ehe gezeugtes Kind gilt als ehelich und trägt den Familiennamen der Eheleute. 2. Hat der Ex-Ehemann die Vaterschaft nicht angefochten? Dann muß er ja rein theoretisch Unterhalt zahlen?! 3. Mit der Taufe hat das gar nichts zu tun. 4. Es ist bei neuer Eheschließung eine Einbenennung möglich (s. unter diesem Stichwort) Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 16.10.2000



Antwort auf: Vaterschaft

Hai, deepblue... also so ganz klar ist mir nicht, was die Taufe mit dem Nachnamen des Kindes zu tun hat - hat es bislang den keinen Nachnamen???? (das möchte ich doch stark bezweifeln) Eine Taufe ist ein christliches Gelöbnis der Paten, das Taufkind im christlichen (egal wie protestanten, katholiken oder sonstige kirchen das nun auslegen möchten) Sinne zu erziehen, bzw. die Eltern in diesem Sinne zu unterstützen. Die Kirche an sich hat kein Mitspracherecht in Sachen Namensgebung, allerdings haben Geistliche schon die Taufe verweigert, wenn der VORNAME nicht den "Christlichen Vorgaben" entsprach (z. B. wenn ein katholisches Kind auf den Namen Mohammed Yussuf getauft werden soll). Wenn mich in Sachen Namen nicht alles täuscht, müßte dein Sohn den Nachnamen tragen, den DU bei seiner Geburt hattest - außer das neue Namensrecht hatte Gültigkeit, dann hätte auch der Namen des Vaters gewählt werden können (und hier wird die Deutsche Rechtsprechung ausgesprochen albern - wenn ein Kind innerhalb einer gewissen Frist nach der Scheidung der Eltern geboren wird, gilt es als ehelich, d.h. der geschiedene Mann ist automatisch der Vater des Kindes - auch wenn er, die Mutter und der leibliche Vater das Gegenteil behaupten...dann muß ein Vaterschaftstest ran!) aber über dieses Stadium müßtet ihr schon lange hinaus sein!!! Kurz und gut: Die Taufe hat mit dem Nachnamen eigentlich rein garnichts zu tun - Man kann durch eine Taufe auch nicht seinen Nachnamen ändern! LG und alles Gute Vanessa

Mitglied inaktiv - 08.10.2000, 23:11



Antwort auf: Vaterschaft

Hallo, was ihr meint ist wahrscheinlich,das das Kind während der "Ehe" entstand und deshalb automatisch das Kind des Ex-Ehemannes ist... Hat denn Dein Freund die Vaterschaft des KIndes nicht anerkannt???Du kannst doch nachweisen das Du und Dein Ex getrennt gelebt haben?? Seit dem neuen Kindschaftsrecht kann man doch den Nachnamen des Kindes festlegen (Namen der Mutter oder des Vaters) ihr könnt ja auch das gemeinsame Sorgerecht beim Jugendamt beantragen... Ich würde Dir raten beim JA anzurufen und nachzufragen!! ciao Danny

Mitglied inaktiv - 11.10.2000, 13:22



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