Frage: Vaterschaft

Ich hätte gerne Infos und Tipps, wie es mit sich das Procedere mit der Anerkennung der Vaterschaft gestaltet. Der KV wird die Vaterschaft anerkennen und seinen finanziellen Pflichten nachkommen, möchte sonst aber keinen Kontakt zu Mutter und Kind. Was muss ich, was muss der KV nun tun? (Formulare, Behörden, Fristen usw.?) Für jede Antwort vielen Dank im voraus!!! Brigitte

Mitglied inaktiv - 08.09.2002, 11:31



Antwort auf: Vaterschaft

Die Vaterschaft könnt ihr (auch schon vor der Geburt) gemeinsam beim Jugendamt anerkennen lassen. Du gehst am besten mit dem KV zum JA (vorher Termin ausmachen!). Am besten fragst Du dann nach, welche Papiere Du mitbringen mußt, aber so weit ich mich erinnere, waren das nur Dein Perso und die Geburtsurkunde des Kiddies. Alles unproblematisch. PS: Wenn der KV in einer anderen Stadt lebt als ihr, ist es auch möglich, daß er in seiner Stadt zum JA geht, die Vaterschaft dort anerkennen läßt und die Unterlagen dann zu Deinem JA geschickt werden. Du mußt dann nur noch der Anerkennung zustimmen.

Mitglied inaktiv - 08.09.2002, 16:53



Antwort auf: Vaterschaft

Vielen Dank für die Antwort!! Ich nehme an, das heißt, das Kind muss erst geboren sein, bevor ich (SSW 25) etwas unternehmen kann? Noch eine Frage: Kann ich, wenn das Kind auf der Welt ist, die Vaterschaft auch beim Standesamt anerkennen/eintragen lassen, oder muss ich mich um mehr kümmern? Brigitte

Mitglied inaktiv - 08.09.2002, 18:14



Antwort auf: Vaterschaft

Hallo, nee, Du mußt nicht bis zur Geburt warten. Die Vaterschaft kann auch schon vor der Geburt anerkannt werden!! Ob man die Vaterschaft auch beim Standesamt anerkennen lassen kann, weiß ich leider nicht. Auf der Geburtsurkunde des Kindes werden sowohl du als auch der KV als Eltern eingetragen; ich bin mir aber nicht sicher, ob der KV auch eingetragen werden muß, oder eingetragen werden kann. Ruf doch einfach mal beim Standesamt an und frag nach. Ansonsten mußt Du Dich um nix kümmern, wenn die Vaterschaft anerkannt wurde (außer zusehen, daß der Unterhalt reinkommt :-) ) Ist halt so eine Sache mit der Anerkennung: WEnn der KV die Vaterschaft anerkannt hat, hat er auch Umgangsrecht. In dem Fall kannst Du Dich nicht darauf berufen, daß er ja vorher nix von dem Kind wissen wollte... Aber ich denke, es wird schon alles gut laufen. Dir alles Liebe und alles Gute für die Geburt (auch wenn sie noch ein wenig hin ist). Ich hoffe, es gibt keinen Ärger mit dem KV und das alles gut klappt mit der Anerkennung und co. viele Grüße, ana

Mitglied inaktiv - 09.09.2002, 15:33



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