Frage: Vaterschaft

Ich habe mich während der Schwangerschaft von meinem Partner getrennt und muß nun mit der Drohung ,Ich klage mir das Besuchsrecht ein und fahre dann mit dem Kind gegen einen Brückenpfeiler. Nun meine Frage : Ich will nach der Geburt keinen Vater angeben,kann er auf seine Vaterschaft bestehen ? Kann man mich auch wenn ich sage das er nicht der Vater ist zum Vaterschaftstest zwingen? Ich werde nicht zum Jugendamt gehen und einen Unterhaltsvorschuß beantragen.Kann er sich als Vater melden,obwohl ich sage er ist es nicht? Ich habe große Angst um mein Baby,wenn ich es ihm doch überlassen muß. Viele Grüße Kerstin

Mitglied inaktiv - 21.09.2000, 18:49



Antwort auf: Vaterschaft

Liebe Kerstin, nun mal keine Sorge, wir sind ja nicht in schlechten amerikanischen Filmen- nein, ér kann Ihnen nicht das Kind wegnehmen. Diese Macht hat kein Mann, es sei denn, die Mutter ist absolut nicht in der Lage, für das Kind zu sorgen (Drogen, krank, selbst noch sehr jung, psychisch krank, arbeitet in sittlich verwerflichen Umkreis..). Normalerweise bekommt die Mutter das Sorgerecht, schon aus biolog. Gründen wie Stillen etc. WEHREN SIE SICH!! Solche Männer sind nur dann stark, wenn wir als Frauen das zulassen. Gehen Sie zum Jugendamt, schildern Sie Ihre Probleme. Dort wird man solche Männer (ich hätte ein besseres Wort für Menschen, die sich so aufführen) kennen und Ihnen helfen. Angriff ist die beste Verteidigung, deshalb: wenn man den Fall schon von Ihrer Seite kennt, bevor er da war, wird man ganz anders mit ihm ungehen. Wenn Sie den Namen angeben, bekommt er sicherlich ein Besuchsrecht (außer es besteht eine Gefahr für das Kind oder für Sie) aber nicht mehr!!! Wenn Sie ihn gar nicht angeben (Sie können dem JA ja den Fall erst mal ohne Namensnennung schildern), muß er, wenn er als Vater angesehen werden will, klagen. Soll er doch! SIE sind die Mutter. Außerdem muß er dann den Unterhalt zahlen. Für Jahre- das wird er sich überlegen. Ich wünsche Ihnen viel Kraft und (trotzdem) einen gute SS NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 22.09.2000



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