Hallo Frau Bader, Ich wollte mal wissen, was passiert, wenn ich den Vater meines Kindes nicht angeben kann. Hat es Auswirkungen auf das Erziehungsgeld/ Kindergeld? Kann ich auch Unterhaltsvorschuss beantragen, wenn der Vater nicht bekannt ist? Ich bekomme ergänzende Hilfe zum Leben vom Sozielamt! Wenn jetzt mein Kind kommt,dürfen die mir die Hilfe streichen, wenn ich den Vater nicht angebe? Danke schon jetzt für Ihre Antwort. Liebe Grüße Jona
Mitglied inaktiv - 13.06.2002, 18:24