Frage: Vaterschaft

Hallo, ich habe eine etwas sehr komplizierte Vaterschaftsfragestellung. Ich bin verheiratet und derzeit schwanger. Allerdings ist mein Mann nicht der leibliche Vater des Kindes. Nun die Frage: Wir haben alle zusammen besprochen dass mein Mann die gesetzliche Vaterschaft antreten soll. (damit ist auch der leibliche Vater einverstanden) Wie läuft das nun eigentlich so alles ab? Quasi bei der Geburt schon und mit den Klinikdokumenten etc. Der leibliche Vater des Kindes wird auch bei der Geburt mit anwesend sein. Oder ist mein Mann automatisch der Vater? Vielen Dank für eine Antwort

von baby1178 am 07.07.2011, 07:49



Antwort auf: Vaterschaft

Hallo, Grds. gilt der Ehemann als KV, dies aber nicht, wenn das Kind nach Anhängigkeit eines Scheidungsantrages geboren wird u. ein Dritter (= der wahre Vater) bis zu einem Jahr nach der Scheidung die Vaterschaft anerkennt und die KM sowie der Ehemann zustimmt. Die Anerkennung wird aber erst mit dem Scheidungsurteil wirksam. Bis dahin hat der Ehemann alle Rechte, auch das Sorgerecht. Das NamensänderungsG hat viele Neuheiten gebracht, trotzdem ist ganz klar in § 1616 BGB geregelt, dass ein Kind den Ehenamen erhält und als ehelich gilt, wenn es vor der Scheidung geboren wird. Zwar ist es nach § 1617b BGB möglich, den Namen durch Antrag zu ändern, wenn rechtskräftig festgestellt ist, dass der Ehemann nicht der Vater ist, dies ist aber vor der Geburt nicht möglich. Zwar kann er schon vor der Geburt die Vaterschaft anerkennen, er kann aber keine Vaterschaft durch Anerkenntnis begründen. Lt. Gesetzgeber ist ja eben bis zu Scheidung der Ehemann Vater. Es kommt also auf den Zeitpunkt von Scheidung und Geburt an. Praktisch sieht das aus wie folgt: Bei der Geburt wird der Ehemann als Vater in die Geburtsurkunde eingetragen. Das ist so, da Sie ja noch nicht geschieden sind. Jetzt besteht die Möglichkeit, dass man beim zuständigen Standesamt eine qualifizierte Vaterschaft beantragt, d.h. Sie gehen mit dem Vater des Kindes zu einem Standesbeamten, dort erkennt der Vater das Kind als das seinige an. Dies geht aber nur mit Ihrem und dem Einverständnis des "Nochehemannes". Alle drei müssen diese qualifizierte Vaterschaft unterschreiben. Das Ganze ist dann "schwebend" bis die Scheidung rechtskräftig ist. Sobald sie rechtskräftig ist, bekommt das Standesamt diese Info und löscht dann automatisch den "Nochehemann" als Vater und trägt dann den richtigen Kindesvater ins Familienbuch ein. Wenn der Nochehemann dem nicht zustimmt, kann man auch als Mutter oder „echter“ Kindsvater die Vaterschaft anfechten. Die Mutter kann nach einer Scheidung unproblematisch ihren alten Namen annehmen. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 07.07.2011



Antwort auf: Vaterschaft

Bei Eheleuten ist automatisch der Ehemann der Vater - das geht gar nicht anders. Vom moralischen Gesichtspunkt aus ist Euer Vorhaben höchst zweifelhaft: das Kind wird um seinen Vater betrogen. Von späteren Komplikationen wie Scheidung, Rückforderung von Unterhaltszahlungen, Erben etc. gar nicht zu reden. Ihr mögt Euch derzeit einig sein - das muß keinesfalls für immer gelten.

von Andrea6 am 07.07.2011, 09:38



Antwort auf: Vaterschaft

Es wird keinesfalls um seinen leiblichen Vater betrogen. Das Kind wird mit ihm aufwachsen und von der ersten Minute (wenn man das so sagen kann" wissen wer sein leiblicher Vater ist :-)

von baby1178 am 07.07.2011, 13:31



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