Frage: Vaterschaft

Ach nochmal- mein Mann hat bei Geburt meines Sohnes die Vaterschaft anerkannt obwohl er nicht der Vater ist.Wie lange kann er das rückgängig machen?Lebenslang?

Mitglied inaktiv - 27.07.2007, 11:54



Antwort auf: Vaterschaft

Hallo, Andrea hat mit den rechtl. Ausführungen recht. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 30.07.2007



Antwort auf: Vaterschaft

Man kann innerhalb von 2 Jahren, nachdem man den begründeten Verdacht hat, nicht der leibliche Vater zu sein, die Vaterschaft anfechten. Diese Frist beginnt ja in Eurem Fall mit der Geburt, dürfte also vorbei sein - es sei denn, Du hast ihm das Kind untergeschoben und er wußte von nichts. Aber warum sollte er die Vaterschaft jetzt "rückgängig" machen wollen? Ein leiblicher Vater kann das doch auch nicht, bloß weil ihm irgend was nicht paßt - und rechtlich gesehen ist er der Vater.

Mitglied inaktiv - 27.07.2007, 16:57



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