Frage: Vaterschaft

Hallo Frau Bader, letzte Woche war ich bereits hier und hatte wegen Unterhalt für Kinder nachgefragt. Sie hatten damals (richtigerweise) bereits die Vaterschaft in Frage gestellt, da ich im Juli mit der Frau geschlafen hatte und Anfang Juni als Geburtstermin feststeht. Nun sagte sie mir, ich sei mit Sicherheit der Vater, da wir uns im September auf einer Messe getroffen haben und dort miteinander geschlafen hätten. Das mit September und Messe stimmt, an die andere Geschichte kann ich mich nicht erinnern. Bitte bekommen Sie jetzt keinen falschen Eindruck von mir: Ich war an einem Abend sehr betrunken, wir hatten eine Feier und ich vertrage auch nicht sehr viel; ich war mit Sicherheit nicht mehr ganz zurechnungsfähig. Komisch ist nur, daß ich mich an sie überhaupt nicht erinnern kann; v. a. ärgert es mich, falls ich wirklich der Vater sein sollte, warum nicht wenigstens sie auf ein Kondom bestanden hat. Das hört sich mit Sicherheit übel an, aber ich fühle mich so mies und ausgenutzt. Kann ich gesetzlich irgendwas machen, auch wenn ich der Vater sein sollte? Vielen Dank für Ihre Hilfe! Liebe Grüße Nick

Mitglied inaktiv - 28.05.2001, 11:43



Antwort auf: Vaterschaft

Lieber Nick, nein. Vater ist Vater. Aber mir klingt das alles sehr ominös. Aber ich würde erst mal den Vaterschaftstest abwarten und vorher nichts bezahlen. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 30.05.2001



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