Frage: Vaterschaft

Hallo, Ich lebe derzeit in Scheidung, aber mit neuem Partner zusammen. Nun haben wir zusammen ein Kind bekommen. Wir haben eine Vaterschaftsannerkennung gemacht und mein Nochehemann hat unterschrieben das er nicht der Vater ist. Nun ist es ja so das solange die Scheidung nicht durch ist ja mein Nochehe Mann als Vater eingetragen ist. In wie wit können wir nach der Scheidung die Papiere ändern? Ich möchte nicht das dann mein Exmann in irgendwelchen Papieren immer noch als Vater drin steht obwohl er es nicht. Was müssen wir nach der Scheidung tun? lieben Dank für ihre antwort lg murmel

Mitglied inaktiv - 09.06.2005, 22:43



Antwort auf: Vaterschaft

Hallo, Grds. gilt der Ehemann als KV, dies aber nicht, wenn das Kind nach Anhängigkeit eines Scheidungsantrages geboren wird u. ein Dritter (= der wahre Vater) bis zu einem Jahr nach der Scheidung die Vaterschaft anerkennt und die KM sowie der Ehemann zustimmt. Die Anerkennung wird aber erst mit dem Scheidungsurteil wirksam. Bis dahin hat der Ehemann alle Rechte, auch das Sorgerecht. Das NamensänderungsG hat viele Neuheiten gebracht, trotzdem ist ganz klar in § 1616 BGB geregelt, dass ein Kind den Ehenamen erhält und als ehelich gilt, wenn es vor der Scheidung geboren wird. Zwar ist es nach § 1617b BGB möglich, den Namen durch Antrag zu ändern, wenn rechtskräftig festgestellt ist, dass der Ehemann nicht der Vater ist, dies ist aber vor der Geburt nicht möglich. Zwar kann er schon vor der Geburt die Vaterschaft anerkennen, er kann aber keine Vaterschaft durch Anerkenntnis begründen. Lt. Gesetzgeber ist ja eben bis zu Scheidung der Ehemann Vater. Es kommt also auf den Zeitpunkt von Scheidung und Geburt an. Praktisch sieht das aus wie folgt: Bei der Geburt wird der Ehemann als Vater in die Geburtsurkunde eingetragen. Das ist so, da Sie ja noch nicht geschieden sind. Jetzt besteht die Möglichkeit, dass man beim zuständigen Standesamt eine qualifizierte Vaterschaft beantragt, d.h. Sie gehen mit dem Vater des Kindes zu einem Standesbeamten, dort erkennt der Vater das Kind als das seinige an. Dies geht aber nur mit Ihrem und dem Einverständnis des "Nochehemannes". Alle drei müssen diese qualifizierte Vaterschaft unterschreiben. Das Ganze ist dann "schwebend" bis die Scheidung rechtskräftig ist. Sobald sie rechtskräftig ist, bekommt das Standesamt diese Info und löscht dann automatisch den "Nochehemann" als Vater und trägt dann den richtigen Kindesvater ins Familienbuch ein. Wenn der Nochehemann dem nicht zustimmt, kann man auch als Mutter oder „echter“ Kindsvater die Vaterschaft anfechten. Die Mutter kann nach einer Scheidung unproblematisch ihren alten Namen annehmen. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 10.06.2005



Antwort auf: Vaterschaft

Wenn der leibliche Papa die Vaterschaft anerkannt hat und der Exmann eben nicht , dann dürfte er eigentl. gar nicht mehr so eingetragen sein.Fragt doch nochmal beim JA nach.

Mitglied inaktiv - 10.06.2005, 07:55



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