Frage: vaterschaft/sorgerecht

hallo frau bader, wie sieht der sachverhalt aus, wenn frau in scheidung lebt (trennungsjahr vorüber, scheidung bereits bei gericht eingereicht), bereits einen neuen festen partner hat und mit diesem auch zusammen lebt und von ihm schwanger wird? liegt das sorgerecht automatisch beim ex, weil die scheidung noch nicht durch ist? oder kann der neue partner bei der geburt ganz normal die vaterschaft anerkennen und steht somit auch in der geburtsurkunde? wie muss man sich das vorstellen? vielen dank für ihre antwort und ihre bemühungen.

Mitglied inaktiv - 15.01.2007, 07:11



Antwort auf: vaterschaft/sorgerecht

Hallo, das Kind gilt als ehelich, wenn es VOR der rechtswirksamen Scheidung geboren wird. Aber wenn alle drei die Vaterschaft an - und aberkennen, kann man das ändern. Liebe grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 15.01.2007



Antwort auf: vaterschaft/sorgerecht

Hallo, Grds. gilt der Ehemann als KV, dies aber nicht, wenn das Kind nach Anhängigkeit eines Scheidungsantrages geboren wird u. ein Dritter (= der wahre Vater) bis zu einem Jahr nach der Scheidung die Vaterschaft anerkennt und die KM sowie der Ehemann zustimmt. Die Anerkennung wird aber erst mit dem Scheidungsurteil wirksam. Bis dahin hat der Ehemann alle Rechte, auch das Sorgerecht. Das NamensänderungsG hat viele Neuheiten gebracht, trotzdem ist ganz klar in § 1616 BGB geregelt, dass ein Kind den Ehenamen erhält und als ehelich gilt, wenn es vor der Scheidung geboren wird. Zwar ist es nach § 1617b BGB möglich, den Namen durch Antrag zu ändern, wenn rechtskräftig festgestellt ist, dass der Ehemann nicht der Vater ist, dies ist aber vor der Geburt nicht möglich. Zwar kann er schon vor der Geburt die Vaterschaft anerkennen, er kann aber keine Vaterschaft durch Anerkenntnis begründen. Lt. Gesetzgeber ist ja eben bis zu Scheidung der Ehemann Vater. Es kommt also auf den Zeitpunkt von Scheidung und Geburt an. Praktisch sieht das aus wie folgt: Bei der Geburt wird der Ehemann als Vater in die Geburtsurkunde eingetragen. Das ist so, da Sie ja noch nicht geschieden sind. Jetzt besteht die Möglichkeit, dass man beim zuständigen Standesamt eine qualifizierte Vaterschaft beantragt, d.h. Sie gehen mit dem Vater des Kindes zu einem Standesbeamten, dort erkennt der Vater das Kind als das seinige an. Dies geht aber nur mit Ihrem und dem Einverständnis des "Nochehemannes". Alle drei müssen diese qualifizierte Vaterschaft unterschreiben. Das Ganze ist dann "schwebend" bis die Scheidung rechtskräftig ist. Sobald sie rechtskräftig ist, bekommt das Standesamt diese Info und löscht dann automatisch den "Nochehemann" als Vater und trägt dann den richtigen Kindesvater ins Familienbuch ein. Wenn der Nochehemann dem nicht zustimmt, kann man auch als Mutter oder „echter“ Kindsvater die Vaterschaft anfechten. Die Mutter kann nach einer Scheidung unproblematisch ihren alten Namen annehmen. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 16.01.2007



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