Frage: Vaterschaft nach Seitensprung

Bin beim Seitensprung schwanger geworden. Ehemann weiß es auch und akzeptiert das Kind.Was ist wenn nach JAhren seine Meinung sich ändert und das Kind ablehnt?Muß dann der Erzeuger der auch bescheid weiß Unterhalt nachzahlen oder gibt es Fristen die es unmöglich machen ihn zu belangen?

Mitglied inaktiv - 16.07.2001, 00:54



Antwort auf: Vaterschaft nach Seitensprung

Liebe Zoe, grundsätzlich ist nur der leibliche Vater verpflichtet, Unterhalt zu zahlen. ES gibt jedoch ein neues Urteil, wonach ein Ehemann, der nicht KV ist, trotz diesen Wissens aber jahrelang Unterhalt gezahlt hat, diesen nicht zurückverlangen kann. Dies beruht auf Treu und Glauben, d.h., er hat ja gewußt, was er tut. Sie können den wahren KV auch noch nach Jahren belangen. Es könnte aber sinnvoll sein, dass der wahre KV beim JA offiziell die Vaterschaft anerkennt-dann ist es spätter in jeder Hinsicht einfacher. Gruss, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 17.07.2001



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