Frage: Vaterschaft - Scheidung

Hallo, und zwar wollt ich wissen, dass wenn ich die sog. "qualifizierte Vaterschaft" beim Standesamt beantrage ob ich dann noch zum Jugendamt muss um eine Vaterschaftsanerkennung machen zu lassen??? Derzeit sieht es so aus, dass der Scheidungsantrag eingereicht wurde. Kind noch nicht geboren, aber noch keine Rückmeldung vom Gericht. Mir wurde gesagt, dass wenn ich nicht vor der Geburt zum JA gehe mit Noch-Mann, jetzigen Freund und zugleich Vater des Kindes und dort eine Vaterschaftsanerkennung mache, sondern erst nach der Geburt - mein Freund als Vater erst nach einer Vaterschaftsklage vor Gericht anerkannt wird.....hmmmm......wie muss ich mich nu verhalten? Hab noch 4 wochen bis zum Geburtstermin und weiß nicht so recht ob ich nu zum Jugendamt muss, oder ob der Gang zum Standesamt nach der Geburt mit Noch-mann und Freund reicht??? Vielen lieben Dank für die Hilfe.... LG

Mitglied inaktiv - 16.09.2004, 13:03



Antwort auf: Vaterschaft - Scheidung

Hallo, Grds. gilt der Ehemann als KV, dies aber nicht, wenn das Kind nach Anhängigkeit eines Scheidungsantrages geboren wird u. ein Dritter (= der wahre Vater) bis zu einem Jahr nach der Scheidung die Vaterschaft anerkennt und die KM sowie der Ehemann zustimmt. Die Anerkennung wird aber erst mit dem Scheidungsurteil wirksam. Bis dahin hat der Ehemann alle Rechte, auch das Sorgerecht. Das NamensänderungsG hat viele Neuheiten gebracht, trotzdem ist ganz klar in § 1616 BGB geregelt, dass ein Kind den Ehenamen erhält und als ehelich gilt, wenn es vor der Scheidung geboren wird. Zwar ist es nach § 1617b BGB möglich, den Namen durch Antrag zu ändern, wenn rechtskräftig festgestellt ist, dass der Ehemann nicht der Vater ist, dies ist aber vor der Geburt nicht möglich. Zwar kann er schon vor der Geburt die Vaterschaft anerkennen, er kann aber keine Vaterschaft durch Anerkenntnis begründen. Lt. Gesetzgeber ist ja eben bis zu Scheidung der Ehemann Vater. Es kommt also auf den Zeitpunkt von Scheidung und Geburt an. Praktisch sieht das aus wie folgt: Bei der Geburt wird der Ehemann als Vater in die Geburtsurkunde eingetragen. Das ist so, da Sie ja noch nicht geschieden sind. Jetzt besteht die Möglichkeit, dass man beim zuständigen Standesamt eine qualifizierte Vaterschaft beantragt, d.h. Sie gehen mit dem Vater des Kindes zu einem Standesbeamten, dort erkennt der Vater das Kind als das seinige an. Dies geht aber nur mit Ihrem und dem Einverständnis des "Nochehemannes". Alle drei müssen diese qualifizierte Vaterschaft unterschreiben. Das Ganze ist dann "schwebend" bis die Scheidung rechtskräftig ist. Sobald sie rechtskräftig ist, bekommt das Standesamt diese Info und löscht dann automatisch den "Nochehemann" als Vater und trägt dann den richtigen Kindesvater ins Familienbuch ein. Wenn der Nochehemann dem nicht zustimmt, kann man auch als Mutter oder „echter“ Kindsvater die Vaterschaft anfechten. Die Mutter kann nach einer Scheidung unproblematisch ihren alten Namen annehmen. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 17.09.2004



Antwort auf: Vaterschaft - Scheidung

Hallo ! Ihr könnt auch jetzt schon eine Vaterschaftsannerkennung beim Standesamt machen ! Nach der Geburt könnt es schwierig werden denn dann habt Ihr nur 7 Tage Zeit und wenn Du dann evtl länger im Krankenhaus bleiben mußt gibts ne Menge Papierkram ! LG Katrin

Mitglied inaktiv - 16.09.2004, 13:16



Antwort auf: Vaterschaft - Scheidung

Du, der Vater des Kindes und Dein Nochehemann müssen zum Jugendamt gehen, der Vater des Kindes erkennt die Vaterschaft an, Du stimmst zu und Dein Nochehemann beurkundet das er nicht der Vater des Kindes ist.Am besten läst Du den Vater des Kindes gleich mit als Sorgeberechtigt eintragen. Wenn Dein Kind geboren wird und Du bist noch nicht geschieden, steht Dein Nochehemann zwar mit in der Geburtsurkunde hat aber kein Sorgerecht und kein Anrecht auf das Kind.

Mitglied inaktiv - 16.09.2004, 15:13



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