Frage: Vaterschaft - Nachtrag!

Liebe Frau Bader, vielen Dank für Ihren Rat, wir werden ihn beherzigen. Aber ich habe noch eine Frage: Wie die Frau sagt, weigert sich ihr Mann strikt, ihr Geld zu zahlen, so dass sie jetzt ganz aktuell für z. B. Kinderwagen, Erstausstattung etc. keine Mittel hat. Kann sie sich dann nicht zunächst an das Sozialamt bzw. Jugendamt wenden, das dann die Kosten (evtl. übergangsweise) übernimmt? Was wäre, wenn mein Freund diese Kosten zunächst, obwohl die Vaterschaft noch nicht geklärt ist, übernimmt? Würde er dieses Geld zurückbekommen, wenn sich herausstellt, dass er doch nicht der Vater ist? Gruß dolotina

Mitglied inaktiv - 17.07.2003, 08:17



Antwort auf: Vaterschaft - Nachtrag!

HAllo, sehr problematisch. Im Zweifel wird er den U nachzahlen müssen (bzw an JA ), wenn er der Vater ist. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 17.07.2003



Antwort auf: Vaterschaft - Nachtrag!

Ja, aber muss denn das JA erstmal zahlen oder nicht?

Mitglied inaktiv - 17.07.2003, 12:48



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