Vatermonate - Elterngeld - Selbstständigkeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Vatermonate - Elterngeld - Selbstständigkeit

Sehr geehrte Frau Bader, der Papa möchte gern im 13 und 14. Lebensmonat die Vatermonate des Elterngeldes in Anspruch nehmen. Er ist selbstständing. Welches Einkommen wird bei ihm angerechnet? Das Einkommen vor der Geburt vom Kind oder das Einkommen der 12 Monate vor seiner Elternzeit? Für Ihre Antwort vielen Dank im Voraus.

Mitglied inaktiv - 22.03.2010, 21:30



Antwort auf: Vatermonate - Elterngeld - Selbstständigkeit

Hallo, Bei Selbstständigen wird der wegen der Geburt des Kindes wegfallende Gewinn nach Abzug der darauf entfallenden Steuern zu 67 Prozent ersetzt. Sofern ausnahmsweise Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung zu erbringen sind, werden diese wie bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern abgezogen. Der Gewinn wird nach steuerrechtlichen Grundsätzen ermittelt. Für den Zeitraum vor der Geburt des Kindes wird an den letzten abgeschlossenen Veranlagungszeitraum und den dazu ergangenen Steuerbescheid angeknüpft, wenn die zugrunde liegende Erwerbstätigkeit durchgängig sowohl während des Veranlagungszeitraums als auch während der zwölf Monate vor der Geburt des Kindes ausgeübt worden ist. Liegt der Steuerbescheid für den Veranlagungszeitraum zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht vor, kann das Einkommen durch andere Unterlagen wie beispielsweise den Steuerbescheid des vorletzten abgeschlossenen Veranlagungszeitraums, den Steuervorauszahlungsbescheid des letzten Veranlagungszeitraums, eine vorhandene Einnahmenüberschussrechnung oder durch eine Bilanz glaubhaft gemacht werden. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 23.03.2010



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