Sehr geehrte Frau Bader,
der Papa möchte gern im 13 und 14. Lebensmonat die Vatermonate des Elterngeldes in Anspruch nehmen. Er ist selbstständing. Welches Einkommen wird bei ihm angerechnet? Das Einkommen vor der Geburt vom Kind oder das Einkommen der 12 Monate vor seiner Elternzeit?
Für Ihre Antwort vielen Dank im Voraus.
Mitglied inaktiv - 22.03.2010, 21:30
Antwort auf:
Vatermonate - Elterngeld - Selbstständigkeit
Hallo,
Bei Selbstständigen wird der wegen der Geburt des Kindes
wegfallende Gewinn nach Abzug der darauf entfallenden
Steuern zu 67 Prozent ersetzt. Sofern ausnahmsweise
Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung zu erbringen sind,
werden diese wie bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern
abgezogen. Der Gewinn wird nach steuerrechtlichen
Grundsätzen ermittelt. Für den Zeitraum vor der
Geburt des Kindes wird an den letzten abgeschlossenen
Veranlagungszeitraum und den dazu ergangenen Steuerbescheid
angeknüpft, wenn die zugrunde liegende
Erwerbstätigkeit durchgängig sowohl während des Veranlagungszeitraums
als auch während der zwölf Monate
vor der Geburt des Kindes ausgeübt worden ist.
Liegt der Steuerbescheid für den Veranlagungszeitraum
zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht vor, kann
das Einkommen durch andere Unterlagen wie beispielsweise
den Steuerbescheid des vorletzten abgeschlossenen Veranlagungszeitraums,
den Steuervorauszahlungsbescheid
des letzten Veranlagungszeitraums, eine vorhandene
Einnahmenüberschussrechnung oder durch eine Bilanz
glaubhaft gemacht werden.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 23.03.2010