Hallo Frau Bader ,
Hätte da mal eine Frage bezüglich der Vaterschaftsangabe . Eine Bekannte von mir ist schwanger und lebt von Harz V. Nun hat ihr Sachbearbeiter ihr mitgeteilt , das wenn Sie den Vater nicht dort angibt ! Sie keinerlei Bezüge für das Baby erhalten wird. Ist das korrekt so ? Sie sagt nämlich daß man dem Amt nicht den Vater mitteilen müsste.
lg yvonne
Mitglied inaktiv - 17.02.2009, 13:01
Antwort auf:
Vaterangabe und Harz V ...
Hallo,
nach meiner Meinung entfällt der Anspruch, wenn man den Vater nicht mitteilt - denn der Vater ist primär zur Unterhaltszahlung verpflichtet.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 17.02.2009
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Vaterangabe und Harz V ...
Sag deiner Bekannten mal einen schönen Gruß:
"Das Amt" ist euigentlich die allerletzte "Rettung, wenn sonst nirgends mehr mher geld kommt.
Ob nun von einem AG oder von einem unterhaltspflichtigen Vater.#
Warum sollte denn das Amt = wir alle zahen, wenn gar nicht geklärt werden kann ob der Vater des Kindes (den es ja definitiv gibt, da ein Kind entstanden ist) nicht erst mal SEINEN Verpflichtungen nachkommen kann/muss?
Oder anders: warum sollte ICH für die Mutter und das Kind zahlen, wenn es einen Vater gibt, der dies in allererster Linie übernehmen muß?
Viele Grüße
Désirée
Mitglied inaktiv - 17.02.2009, 14:21
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Vaterangabe und Harz V ...
HI
Jepp ich seh das auch so ...und von daher haben wir uns da schon mächtige Meinungsverschiedenheiten geliefert.
Drumm hab ich hier nun nachgefragt , weil jeder eine andere Antwort ihr gab.
Fakt aber ist daß sie weiterhin auf dem Standpunkt beharrt den Namen nicht anzugeben beim Amt. Sie sagt ....sie muss das nur beim Jugendamt und bei der UVG Stelle . Das UVG Geld würde dem Kind ja dann als Einkommen eh angerechnet werden und somit bekäme sie ja nur den Regelbedarf für sich und die Unterkunftskosten vom Amt.Wie auch den Mehrbedarf für Schwangere und die einmaligen Zahlungen. Den Rest würde sie sich bei der Caritas besorgen ......! tz...tz naja mir fällt da auch nix mehr zu ein.
lg yvonne
Mitglied inaktiv - 17.02.2009, 14:29
Antwort auf:
Vaterangabe und Harz V ...
Nun, der Vater ist ja nicht nur dem Kind sondern auch der Mutter zu Unterhalt verpflichtet.
Mind bis das Kind 3 Jahre ist, evtl. auch länger.
Und ja, da darf "ich" = das Amt durchaus erfahren, wer denn vor "mir" mit zahlen dran ist!
Sag ihr das mal :-)
Viele Grüße
Désirée
Mitglied inaktiv - 17.02.2009, 17:39