Vater will geteiltes Sorgerecht. Ich möchte das aber nicht

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Vater will geteiltes Sorgerecht. Ich möchte das aber nicht

Hallo Ich habe einen 9 jährigen Sohn. Jetzt kommt sein Vater und will das geteilte Sorgerecht. Dazu muss ich sagen das wir nie zusammen waren. Er hat sich in der Schwangerschaft nicht dafür interessiert. Als der kleine auf der Welt war hat er direkt einen Vaterschaftstest machen lassen. Hatte mich dann belogen was sein Einkommen an geht. Das er wenig Unterhalt bezahlt. Bis ich nach einem Jahr alles vom Jugendamt habe Regeln lassen. Die ersten 5 Jahre hat er ihn 2mal geholt. Er kam 2-3 Mal für eine halbe Stunde. Seine Eltern haben den kleinen ab und an geholt. Dort ist er dann auch nir kurz hin. Seid ca. 3 Jahren "kümmert"er sich mehr um ihn das kam aber nur durch seine neue Frau. Anfang des Jahres sind wir weiter weg gezogen und er muss den kleinen dann holen und wieder bringen. Deshalb will er den Unterhalt kürzen. Und jetzt will er das halbe Sorgerecht weil er mit "bestimmen"will. Aber das will ich nicht.

von Nicole12345 am 18.10.2017, 20:05



Antwort auf: Vater will geteiltes Sorgerecht. Ich möchte das aber nicht

Hallo, gemäß der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes hatte einen Anspruch darauf, ob Sie wollen oder nicht. Es müssen schon wesentliche Gründe vorliegen, damit er keinen geteiltes Sorgerecht erhält. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 19.10.2017



Antwort auf: Vater will geteiltes Sorgerecht. Ich möchte das aber nicht

Auch wenn du das nicht willst, wird er das gemeinsame Sorgerecht bekommen, außer es sprechen Gründe dagegen, weil er das Kindeswohl gefährdet. Davon schreibst du hier aber nichts. Er kümmert sich, an wem das liegt ist eigentlich egal, aber doch gut für das Kind. Ob er den Unterhalt kürzen kann, weil er höhere Kosten hat durch deinen Umzug, kann ich nicht sagen. Gibt es einen Titel? Andere wissen da vielleicht mehr.

Mitglied inaktiv - 18.10.2017, 20:22



Antwort auf: Vater will geteiltes Sorgerecht. Ich möchte das aber nicht

Wenn er das gemeinsame Sorgerecht haben will, muss er das erst mal beantragen. Stellt er den Antrag und du stimmst dem nicht zu geht das Ganze vor Gericht und ein Richter wird ihm das geteilte Sorgerecht mit sehr großer Wahrscheinlichkeit auch zusprechen. Er kümmert sich, er hat eine gute Bindung zu eurem Sohn, dass seine neue Frau ihn dazu gebracht hat ist dabei nebensächlich.

von Julisa am 18.10.2017, 22:01



Antwort auf: Vater will geteiltes Sorgerecht. Ich möchte das aber nicht

Hallo, es steht Dir zu das nicht zu wollen, der Europäische gerichtshof sieht das nun mal anders... Fakt ist (und ich zitiere hier gerne STT): das Gem. Sorgerecht wird definitiv überbewertet! Erdarf gerne wollen, Du lehnst ab, es geht zu Gericht. Dort darfst Du darlegen warum es GEGEN das Kindeswohl ist wenn ihr gemeinsam entscheidet. Wird Dir schwerfallen, ergo wird es zu 90% ausg GSR hinauslaufen. Vorher würde ich: - Bankkonto für Kind und Sparverträge eröffnen, ebenso einen Pass und Perso beantragen. Alles andere ist halb so wild. Nicht jede Schule verlangt eine 2. Unterschrift bei der Anmeldung, meine Ärzte haben auch nie danach gefragt. Und wenn doch: gib ihm das Schriftstück mit Fristsetzung einer Woche, wenn er nichtr unterschreibt: gib es dem gericht und lass die Unterschrift ersetzen. Klar, alles nicht so komfortabel wie jetzt, aber auch echt kein Weltuntergang. Und ob er nun von der Schule informiert werden darf wie die Noten sind oder Du ihm das mitteilst: das ist doch wurscht. Am Unterhalt macht das alles übrigens nichts, das ist eine ganz andere Baustelle icjh habe GSR auf 6000 km und es geht, obwohl mein Ex mich hasst Gruss D

von desireekk am 18.10.2017, 23:35



Antwort auf: Vater will geteiltes Sorgerecht. Ich möchte das aber nicht

Ich muss hier alle widersprechen! Wir hatten auch das Problem, dass der KV nach 10 Jahren aus dem Nichts heraus, dass GSR wollte. Er hat sich jahrelang nicht gekümmert und sich sporadisch, bis gar nicht sehen lassen. Wie aus dem Nichts, weil er mitbestimmen wollte - er wollte die Pille mitbestimmen, den potentiellen Freund, den Umgang, die Hobbys etc. Ich habe dem Antrag widersprochen, es ging zum JA, dass JA hat sich gegen das gemeinsame SR ausgesprochen, weil er nicht Kompromissbereit, Streithaft und Uneinsichtig war. Das Gericht ist der Empfehlung gefolgt und hat nicht dem GSR zugestimmt. Es gab zu keinem Zeitpunkt eine Gefährdung des Kindeswohls aber sehr wohl eine Unmöglichkeit, zum Wohle des Kindes gemeinsam zu entscheiden! Auch das Übergeordnete Gericht, bei dem er Revison einlegte, entschied gegen das GSR. Unsere Tochter hat in den nunmehr 14 Jahren, ihren Vater an 37 Tagen gesehen, er hat trotz Handynummer kein Interesse an Kontakt und diesen nun seit 4 Jahren abgebrochen. Es stimmt nicht, dass es nach der neuen Gesetzgebung immer auf ein GSR hinausläuft!

von Colien07022004 am 19.10.2017, 10:13



Antwort auf: Vater will geteiltes Sorgerecht. Ich möchte das aber nicht

Der entscheidende Unterschied ist, daß sich der KV aus dem AP seit 3 Jahren regelmäßig kümmert. Letztlich ist es immer eine Einzelfallentscheidung und es ist nicht wirklich möglich, eine absolut unumstößliche Prognose abzugeben. Es läuft auch tatsächlich nicht immer auf ein GSR hinaus - das hat auch keiner behauptet. Doch drei Jahre durchgängiges und zuverlässiges Kümmern machen einen entscheidenden Unterschied, da beißt die Maus keinen Faden ab. Im übrigen kann auch ein GSR-Vater nicht bei der Pille, dem Freund, dem Umgang und den Hobbies mitbestimmen. Wenn der KV das genau so vor Gericht vorgetragen hat, dann wird das seinem Anliegen sicher nicht geholfen haben. Mein Ex ist ja auch so ein Kontrollfreak, der sein Töchterlein mit Einsetzen der ersten Periode am liebsten in einen Elfenbeinturm gesperrt hätte. Aber das hat er trotz GSR nicht geschafft. Das schaffen ja nicht mal Väter, die mit ihren jeweiligen Töchtern in ganz spießigen Rama-Verhältnissen leben.

von Strudelteigteilchen am 19.10.2017, 11:16



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Spießiges Rama Leben?

von Surematu am 19.10.2017, 12:06



Antwort auf: Vater will geteiltes Sorgerecht. Ich möchte das aber nicht

Hallo und vielen dank für die zahlreichen Antworten. Der Herr will mir damit nur eins rein würgen weil sich unsre Welt nicht um ihn dreht und ich ihn nicht wegen allem Frage. Das ist der Punkt bei ihm. Ich hatte 2 Wochenenden bei ihm angesagt weil der kleine da Sachen hatte wo er gerne hin wollte. Aber ich hatte ihm vorgeschlagen dann das Wochende drauf ihn zu holen. Das hat ihn genervt. Wenn es anders rum war das er keine zeit hatte musste man das so hin nehmen und war ja nicht so schlimm 😐 Deshalb hat er das eingereicht beim Familien Gericht mit dem Sorgerecht. Dann hat er erfahren das der kleine in den Schützenverein will. Das will er nicht und will das damit verhindern. (Ist aber zum Glück schon angemeldet.) Kam jetzt jahrelang mit dem kleinen gut zu recht und habe alles alleine entschieden. Und jetzt will er mit entscheiden hat ihn 9 Jahre nicht interessiert.

von Nicole12345 am 19.10.2017, 12:12



Antwort auf: Vater will geteiltes Sorgerecht. Ich möchte das aber nicht

Hallo Colien, nun, wenn sich die Eltern partout NICHT auf eine Erziehungslinie einigen können (und einer der Elternteile sich noch dazu darstellt wie der KV deiner Tochter) dann wirkt das sehr wohl dem Kindeswohl entgegen. Eure Voraussetzungen sind doch ganz andere als von der AP geschildert. Und niemand sprach von IMMER, sehr wohl aber hat der EuGH gesagt, das GSR der Standard ist/sein soll. Gruss D

von desireekk am 19.10.2017, 16:12



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