Frage: Vater unbekannt?

Hallo Frau Bader, ich bin 23 Jahre alt und im 3. Monat schwanger (meine 1. Schwangerschaft). Leider ist der Vater des Kindes momentan in einer ganz schwierigen Situation, hat Schulden und ist zur Zeit in Therapie. Deshalb ist er mit der Schwangerschaft und seinen Gefühlen gerade total überfordert. Obwohl er eigentlich ein toller Mann und absolut in Kinder vernarrt ist. Sein größter Wunsch war auch immer eine Familie zu gründen, nur ist es momentan einfach kein guter Zeitpunkt gewesen. Jetzt ist das Kind aber in den Brunnen gefallen und ich möchte zu meiner Verantwortung stehen. Wir sind mittlerweile auch nicht mehr zusammen und ich bin mir meiner Situation als alleinerziehende Mutter durchaus bewusst. Jetzt hat er mir gesagt, dass er das Kind nicht möchte und mich um einen Schwangerschaftsabbruch gebeten. Dies kommt für mich aber nicht mehr in Frage! Ich glaube aber, dass er seine Meinung ändert, sobald er aus der Therapie wieder da ist, spätestens aber wenn er das kleine Würmchen dann sieht. Trotzdem möchte ich ihm mit Unterhalt und allem finanziellen Drum und dran nicht auch noch zur Last fallen. Ich weiß, es steht mir zu, aber ich möchte ihm nicht noch mehr finanziellen Druck machen. Meine Fragen sind jetzt: Kann ich "Vater unbekannt" eintragen lassen, weil er ist mir ja eigentlich nicht unbekannt? Und wenn Ja, was bedeutet das für ihn und für mich? Muss ich diese Entscheidung direkt nach der Geburt treffen? Kann ich das irgendwann auch wieder ändern, falls er doch zu dem Kind stehen möchte? Es tut mir leid für die vielen Fragen, aber ich bin mir zur Zeit einfach total unsicher.

von Sudask am 09.08.2017, 09:08



Antwort auf: Vater unbekannt?

Hallo, wenn Sie zu keinem Zeitpunkt staatliche Hilfe in Anspruch nehmen wollen, es Ihnen nichts ausmacht, dass ihr Kind weder berechtigt ist, Halbwaisenrente zu bekommen noch zu Erben und ihnen desweiteren klar ist, dass sie, zumindestens offiziell, dem Kind den Vater vorenthalten, können Sie das machen. Ich persönlich habe dafür gar kein Verständnis und kann jedem nur abraten. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 10.08.2017



Antwort auf: Vater unbekannt?

Denk in diesem Fall an die Zukunft deines Kindes und deiner. Deinem Kind steht das Geld zu. Rücksichtnahme ist in dem Fall falsch. Alles gut noch euch zweiten.

von Nutzer am 09.08.2017, 10:28



Antwort auf: Vater unbekannt?

Hallo und Glückwunsch zur Schwangerschaft! Ich finde es klasse und mutig, dass du dich für das Kind entschieden hast und die Situation aus eigener Kraft meistern möchtest. Bestimmt wird dir das auch gelingen. Du scheinst dir Gedanken zu machen und das ist gut. Den Vater verschweigen, um ihn zu entlasten, ist lieb gemeint. So einfach geht das allerdings nicht. Du weißt eindeutig, wer der Erzeuger ist. Indem du ihn entlastest, was ein netter Gedanke ist, belastet du die Allgemeinheit. Das heißt, wir alle müssen dafür zahlen, dass dein Ex es nicht muss. Hast du schon eine Beratung zum Beispiel durch die Caritas oder ähnliches in Anspruch genommen? Die können dir erklären, wie es mit dem Unterhaltsvorschusd aussieht. Ich vermute, dein Ex hat gerade kein besonders hohes Einkommen? Dann muss er auch nicht sofort zahlen. Liebe Grüße, terkey

von Terkey235 am 09.08.2017, 10:34



Antwort auf: Vater unbekannt?

und weil du so gerne auf den armen KV Rücksicht nehmen und ihm nicht belasten willst darf ich dich und dein Kind als berufstätige Alleinerziehende mit 3 Kindern mitfinanzieren. Da kommt mir echt die Galle hoch. floe

von la-floe am 09.08.2017, 12:00



Antwort auf: Vater unbekannt?

la-floe, das kann man schon ein bisschen netter formulieren. Hier ist eine junge werdende Mutter, die sich Gedanken darüber macht, wie sie ihre schwierige Situation am besten lösen kann. Sie ist alleine, es ist das erste Kind, der Partner ist nicht mehr da und befindet sich zudem in einer unschönen Lage. Ich wäre total überfordert gewesen und so versucht auch sie, möglich allen gerecht zu werden. Dass dieser Weg nicht unbedingt der richtige ist und das Verschweigen des Erzeugers nicht klar geht, liegt auf der Hand. Sie hat sich aber ja nur erkundigt, ob dieses Vorgehen eine Möglichkeit wäre. Ich finde, man kann freundlich antworten und eine Info ausgeben, ohne die AP gleich zu überfahren. LG terkey

von Terkey235 am 09.08.2017, 12:38



Antwort auf: Vater unbekannt?

nö, Terkey, kann ich nicht netter formulieren. Ich hab auch oft abends die Faxen dicke aber ich käme nie auf den Gedanken, KV oder mich selber von meiner Verantwortung entbinden zu wollen und auf andere abzuladen. floe

von la-floe am 09.08.2017, 13:19



Antwort auf: Vater unbekannt?

Also nur mal ganz kurz zur Info: nur weil ich 23 bin, heißt es nicht, dass ich hier irgendwem auf der Tasche liegen will oder werde. Tatsächlich verdiene ich mein eigenes Geld und das sogar als Erzieherin und nicht erst seit gestern. Auch der Vater des Kindes hat einen Job. Mir geht es einfach darum, für uns beide den bestmöglichen Weg zu finden. Nur weil Schluss ist, ist er mir dadurch nicht egal und ich möchte ihn, zumindest im Moment nicht noch mehr belasten. Zumal ich allein die Entscheidung getroffen habe, dieses Kind zu bekommen.

von Sudask am 09.08.2017, 13:39



Antwort auf: Vater unbekannt?

Du kannst ihn als Vater eintragen lassen und ja trotzdem erst mal nichts von ihm verlangen. Vom Staat wirst du dann auch nichts bekommen, aber das willst du ja auch gar nicht.

von Tina_33 am 09.08.2017, 14:45



Antwort auf: Vater unbekannt?

Du hast einen Denkfehler. es steht nicht DIR zu sondern dem Kind!!! Wie die Situation, der Zustand des Vaters ist, ist völlig egal. Du beraubst dein Kind um sein Recht wenn du den Vater wissentlich falsch angibst - und das wäre es wenn du da unbekannt drin läßt. Davon ab, wenn er vor der Geburt keine Vaterschaftsanerkennung macht, wird es eh erst einmal mit unbekannt eingetragen. Du bekommst dann einen Schreiben vom JA wo du Stellung zum Vater nehmen musst. Die schreiben ihn dann an und dann kann er freiwillig die Vaterschaft anerkennen oder er weigert sich, dann wird auf seine Kosten ein Vaterschaftstest beantragt. Lügst du und sagst, weiß nicht werd er Vater ist, haftest du für weitere Kostenw elche daraus entstehen. Sprich du kannst keinen Unterhaltsvorschuß beantragen und solltest du ALG2 - auch unterstützend - irgendwann beziehen müssen wird der Unterhalt - selbst dann wenn du keinen bekommst - dort eben abgezogen. Fliegt die ganze Sache irgendwann auf - und das JA spioniert da durchaus auch gerne mal im engeren bereich nach - dann kannst du durchaus mit einer saftigen Geldstrafe rechnen und zu unrecht bezogene Gelder müsstest Du zurück zahlen. da kommt, wenn man mal gesagt hat, och ich weiß nicht wer das, es nicht sehr glaubwürdig rüber wenn man sich 5 Jahre später doch dran "erinnern" kann. Davon ab kann auch der Vater irgendwann mal sich umentscheiden und sich beim JA von sich aus melden und sagen, aber ich bin doch... Was dann? Was du gerne machen kannst, ist das du, auch wenn er als Vater feststehst, mit dem Vater eine interne Regelung findest bezüglich Unterhalt. Nur staatliche Unterstützung darfst du dann eben nicht beziehen. Ich würde ihn also angeben und da in der Richtung schauen. Bedenke auch, dein Kind würde mit Vater "unbekannt" keinen Anspruch auf Halbwaisenrente im falle des Todes des Mannes haben, und wäre auch nicht erbberechtigt.

Mitglied inaktiv - 09.08.2017, 15:21



Antwort auf: Vater unbekannt?

la-floe, auch ich lade meine Verantwortung nicht ab, sorge selbstverständlich selbst für unser Auskommen und nehme dafür vieles in Kauf. Um die Tatsache, dass man nicht einfach betrügen kann, auch wenn man es jemandem zuliebe tun möchte, geht es nicht. Es geht nur um die Ausdrucksweise. An die AP: Wie schon beschrieben steht nicht dir der Unterhalt zu sondern dem Kind. Der KV war bei der Zeugung dabei und es ist nicht nur deine Verantwortung, auch wenn du dich für das Kind entschieden hast. Es ist lieb, ihn entlasten zu wollen, aber das wäre Betrug. Viele andere Leute müssen eben hart dafür arbeiten und sehen ihre eigenen Kinder darum nur ganz wenig, um dann eben die zu finanzieren, die es nicht tun. Das ist nicht unbedingt gerecht, oder? Der KV steht sicher sehr unter Druck und ich finde es total menschlich von dir, ihm entgegenkommen zu wollen. Es gibt auch immer wieder gute Gründe, keinen Vater anzugeben. Ich glaube aber, dies ist keiner. Der Unterhalt wird so berechnet, dass er nicht Unsummen zahlen muss, wenn er es gar nicht kann. Er hat auch einen Selbstbehalt und steht dann nicht mit leeren Taschen da. Und es gibt Unterhaltsvorschuss, wenn er gar nicht zahlen kann. Wie gesagt, lass dich am besten mal beraten. Dann hast du etas mehr Planungssicherheit und kannst deinem Ex-Freund ein bisschen die Panik nehmen. LG terkey

von Terkey235 am 09.08.2017, 16:24



Antwort auf: Vater unbekannt?

Hallo, mein beitrag dazu: Das KIND hat ein RECHT auf seine Abstammung. Hierzu: https://www.bundestag.de/presse/hib/2015_05/-/376716 Und damit ist nicht nur "wissen" gemeint, sondern auch, dass dieses dokumentiert ist und belegbar. Das bedeutet für Dich, dass der Vater in die Geburtsurkunde eingetragen werden muss, wenn Du weisst wer der Vater ist, weil das Kind ein Recht darauf hat. Deine Aussage, dass DU ja nun mal entschieden hast dass Du das Kind bekommst, zäumt das Kind von hinten auf: Eigentlich habt Ihr GEMEINSAM das Kind gezeugt und Du hast Dich "nur" dagegen entschieden es zu töten. Ob Du den vater mit dieser Entscheidung belastest oder nicht, liegt in seinem Ermessen. ER entscheidet ob er ein Kind als Belastung empfindet oder als Freude, als Herausforderung oder als Bremse. DAS kannst DU ihm nicht abnehmen, das sollte er mit seinem psychologischen Beistand aufarbeiten. DU bist nicht für ihn verantwortlich, er ist ein erwachsener Mensch. Ihr habt Euch getrennt und auch wenn er Dir nicht egal ist: Er muss SEINEN Weg finden und Du DEINEN. Das Kind wird Euch ewig verbinden ob das nun einem von Euch gefällt oder nicht. Du kannst aktuell die Last von ihm nehmen (und auch von Dir) und diese Entscheidung auf später vertagen. Du hast noch einige Monate bis zur Geburt, bis dahin kann sich viel tun. Ich würde ihm sagen, dass dieses Kind leben wird und sich alles andere zur gegebenen Zeit findet und damit die Diskussion beenden. das mag hart klingen, nimmt aber einfach erst Mal die Luft raus. Glaub mir. Nach der Geburt gehst Du zum Jugendamt (ob dann mit oder ohne ihn) und gibst ihn als Vater an (weil nochmal: das Kind ein Recht darauf hat), dann geht alles seinen Gang und das Jugendamt wird sich kümmern. das Jugendamt wird die Rechte des Kindes vertreten, das musst Du gar nicht tun wenn das besser für Euch ist. Alles Gute für Dich und den Zwerg! D

von desireekk am 09.08.2017, 18:04



Antwort auf: Vater unbekannt?

Hallo und erstmal danke für all eure Meinungen, Anregungen, Tipps und auch für die Kritik. Wie ich schon sagte, es ist meine erste Schwangerschaft und ich habe absolut keine Ahnung, was da rechtlich, bürokratisch usw. auf mich zukommt. Dann kommt auch noch diese schwierige Situation dazu und ich versuche einfach nur, alle Eventualitäten und Möglichkeiten abzuwägen, um für alle Beteiligten die beste Lösung zu finden. Ich bin sehr froh, dass ich einen sehr guten Background habe. Das heißt, sowohl meine als auch seine Familie stehen bei meiner Entscheidung, das Kind trotzdem zu bekommen, hinter mir. Ich habe guten Kontakt zu seiner Mutter und über kurz oder lang wird sich der Vater des Kindes dadurch auch intensiver mit diesem Thema auseinandersetzen müssen. Momentan akzeptiere ich seine Entscheidung und versuche ihn so gut es geht zu entlasten. Weil ich (und seine gesamte Familie auch) einfach nicht glaube, dass ER diese Entscheidung getroffen hat, sondern quasi seine Angst. Natürlich versuche ich, mir keine falschen Hoffnungen zu machen. Es ist sicherlich sehr feige von ihm und die einfachste (vielleicht momentan für ihn auch die einzige) Möglichkeit zu sagen "lass es weg machen". Für mich aber wäre es wahrscheinlich der schlimmste Fehler meines Lebens. Und aus diesen Grund möchte ich einfach versuchen, ihm zumindest den finanziellen Druck erstmal zu nehmen. Weil ich halt ganz alleine die Entscheidung getroffen habe, dieses Kind zu bekommen. Auch ohne ihn und im Bewusstsein aller Konsequenzen. Ich möchte jetzt auch gar keinen mit meinen Problemen "voll heulen", ich wollte nur meine Situation nochmal genauer erklären und ehrlich gesagt tat es auch gut, das alles einfach mal an völlig Fremde loszuwerden. :-) Ich werde jetzt erstmal ein paar Wochen abwarten, ein bisschen Ruhe einkehren lassen, sehen wie sich alles entwickelt und dann werde ich mich nochmal ganz intensiv mit dem Thema auseinander setzten. Vielen Dank auch nochmal für den Tipp mit der Caritas, dort werde ich mich auf jeden Fall noch informieren!

von Sudask am 09.08.2017, 19:42



Antwort auf: Vater unbekannt?

Drücke Dir auf jeden Fall beide Daumen. Und, ein paar Dinge noch, evtl hat Dein Ex auch einfach Angst das er seine "Krankheit" weiter vererben kann. Wäre nicht so weit weg zu schieben der Gedanke. Und zweitens, auch mein Mann wollte eigentlich nie Kinder. Inzwischen ist er dankbar für unsern Sohn und liebt ihn über alles. Du siehst, alles ist möglich, auch wenn es mitunter gerade am Anfang nicht so erscheint.

Mitglied inaktiv - 09.08.2017, 20:27



Antwort auf: Vater unbekannt?

Hallo Sudask! Habe mich aus ähnlichen Gründen auch mit dem Thema beschäftigt und muss leider sagen dieses "wenn er das Würmchen dann sieht" ist oft nur Wunschdenken. Besonders wenn der KV eh schon (gravierende) psychische Probleme hat, kann das auch ins Gegenteil umschwenken, besonders wenn er jetzt schon Anwandlungen hat, dass er mit Abtreibung kommt. Du musst folgende Aspekte bedenken: - Was, wenn der KV eine neue Partnerin hat? - Was, wenn er die nächsten Jahre seine Krankheit nicht überwindet und es schlimmer wird? - Was wenn er die Beziehung zum Kind an Bedingungen knüpft? ... Es ist nicht deine Aufgabe, ihn zu schützen. Es ist seine Aufgabe, sich mindestens finanziell um das Kind zu sorgen, NICHT um dich! Ich habe ähnliche "Denkfehler" während der SS gemacht, ala "Ich verdiene genug Geld, sch*** auf ihn." Mittlerweile bin ich sehr froh, ihn als Vater genannt zu haben (auch wenn er sich lange gedrückt hat, diese anzuerkennen). So muss ich mir keine Vorwürfe meinem Kind gegenüber machen. Die Fronten sind geklärt. Von dem Gerede hier, du würdest anderen alleinerziehenden, berufstätigen Müttern auf der Tasche liegen, lass dich nicht beeindrucken oder verunsichern. Von der Mutter die auf Unterhalt verzichtet und "Vater unbekannt" angibt zum Sozialschmarotzer sind es noch ein paar Schritte ;). Bedenke auch den Moment, bzw die vielen Momente, in denen nach dem Vater gefragt wird und du konsequent bei "Ich weiß nicht, wer der Vater ist." bleiben musst. Möchtest du das? Versuche nun primär deine Schwangerschaft möglichst zu genießen, die wird als werdende Single-Mom noch aufreibend genug. Alles Gute!

von Kristiiin am 10.08.2017, 13:04