Hallo,
unser 10jähriger Sohn war 1 Tag krank zu Hause mit Bescheinigung vom Kinderarzt. Mein Mann (privat versichert) ist zu Hause geblieben. Unser Sohn ist gesetzlich bei mir als Familienmitglied freiwillig versichert. Nun sagt der Arbeitgeber von meinem Mann, dass er einen Tag Urlaub einreichen müsse, da er privat versichert sei und das Kind gesetzlich und er somit keinen Anspruch auf Freistellung und Lohnfortzahlung hat.
Zur Info: Er arbeitet im öffentlichen Dienst mit Tarifvertrag.
Stimmt das?
Vielen Dank im Voraus für eine kurze Stellungnahme.
MfG
von
Sabine2016
am 12.07.2016, 18:08
Antwort auf:
Vater privat versichert, krankes Kind gesetzlich
Hallo,
1. Ihr Konstrukt ist nur möglich, wenn sie wesentlich mehr verdienen als ihr Mann, ansonsten ist das Kind automatisch privat zu versichern
2. Bei privaten KKs gibt es die sozial gesetzliche Regelung der Kinderfreitage nicht. Wenn im Tarifvertrag nicht geregelt ist, muss er tatsächlich Urlaub nehmen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 13.07.2016
Antwort auf:
Vater privat versichert, krankes Kind gesetzlich
Hallo,
wenn Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag die bezahlte Freistellung nach BGB ausschließen ist das richtig. Eine unbezahlte Freistellung mit Lohnausgleich durch die KK nach SGB V wie bei gesetzlich Versicherten gibt es nicht.
LG
von
Lina_100
am 12.07.2016, 20:30
Antwort auf:
Vater privat versichert, krankes Kind gesetzlich
Da das Kinderkrankgeld die Krankenkasse zahlt, bei der der Arbeitnehmer versichert ist, hat der Arbeitgeber recht, dein Mann bekommt das Kinderkrankengeld nur dann, wenn er dies mit seiner privaten Krankenversicherung vereinbart hat. Von der Krankenkasse eures Sohnes steht im m.E. nichts zu.
Welcher Tarifvertrag wird denn angewendet? Der TVÖD? Dann kann er ggf. Sonderurlaub nach Paragraph 29 TVÖD bei seinem Arbeitgeber beantragen.
von
chrissicat
am 12.07.2016, 20:35