Hallo Frau Bader, mein Partner würde gerne den 13.-16. Lebensmonat unserer Tochter in Elternzeit gehen (davor gehe ich 12 Monate). Meine Fragen hierzu: 1) wann muss er seinen Arbeitgeber informieren und kann dieser ablehnen? 2) kann das Basiselterngeld des 13. und 14. Lebensmonats auf den 15. und 16. Lebensmonat ausgedehnt werden (natürlich dann nur noch die Hälfte an Geld) ? Vielen Dank und liebe Grüße
von Räubertochter213 am 23.11.2017, 18:22