Hallo liebe Frau Bader,
mein Mann und ich (beide im selben Büro angestellt) wollen uns die Elternzeit teilen.
Ich möchte nach dem Mutterschutz 4 Monate lang Teilzeit ( 30 Wochenstunden) gehen und er dann danach 6 Monate Teilzeit mit gleicher Wochenstundenanzahl.
Wird dann das Eltergeld für die ganzen 10 Monate meinem Einkommen zu Grunde gelegt, oder ab dem 6.Monat das meines Mannes?
Ich habe bisher dazu nichts informatives finden können, weshalb ich Sie fragen möchte...
Ich wünsche frohe Feiertage :)
pustekuchen
Mitglied inaktiv - 22.12.2006, 10:02
Antwort auf:
Vater in Elternzeit
Hallo,
Sie bekommen das EG nur, wenn Sie bis zu 30 Std/ Woche arbeiten.
Die Partner können die Monate bis auf die zwei Partnermonate frei untereinander aufteilen. Für jeden Monat gibt es einen Monatsbetrag, insgesamt also maximal 14. Es kann z.B.:
• erst einer der Partner die vollen 12 Monatsbeträge, dann der andere die 2 weiteren Monatsbeträge nehmen,
• beide Partner können die Monatsbeträge auch gleichzeitig ausgezahlt bekommen, dann reduziert sich aber die Zahl der Monate entsprechend. Wenn also beide Eltern z.B. in den ersten 7 Monaten Elterngeld gleichzeitig beziehen, sind die Beträge für 14 Monate verbraucht.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 22.12.2006