Hallo!
Ich habe jetzt schon viele widersprüchliche Antworten erhalten und wende mich deshalb an sie.
Darf der Vater in den ersten 8 Wochen (also dem Mutterschutz) die zwei Monate Elternzeit nehmen? Und wann sollte man dann das Elterngeld beantragen?
Mein Chef hat uns (inoffiziell) eröffnet, dass diejenigen die zB 6 Stunden arbeiten nicht wieder auf 8 Stunden hoch gesetzt werden. Nun wollte ich 3 Jahre Elternzeit nehmen, 1 Jahr davon zu Hausen. In der Elternzeit darf ich ja nur 30h/Woche arbeiten. Muss er mich danach wieder voll einstellen oder habe ich dann Pech gehabt?
Vielen Dank, LG Jana
Mitglied inaktiv - 10.10.2008, 06:20
Antwort auf:
Vater in Elternzeit und Rückkehr in den Job
Hallo,
die Eltern kònnen die 14 Mo. frei aufteilen, aber die Monate vom MG-bezug werden immer der Mutter zugerechnet.
Liebe Grùsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 11.10.2008
Antwort auf:
Vater in Elternzeit und Rückkehr in den Job
aber moin erst mal...
Wenn Du vorher VZ warst,, dann muß er Dich auch wieder VZ nehmen.... das was Du in der EZ machst ist reine Verhandlungssache und darüber würde ich mir noch einen Zusatzvertrag ausstellen lassen...
Noch ein guter Tip: Laß Dir ein Zwischenzeugnis geben, bevor Du in EZ gehst, man weiß ja nie....
LG
Peeka,
Mitglied inaktiv - 10.10.2008, 08:40