Hallo Frau Bader, mein Sohn wurde am 02.05.16 geboren. Mein Freund hat von Geburt an 12 Monate Elternzeit und jetzt auch Elterngeld beantragt! Ich gehe nach dem Mutterschutz wieder arbeiten. Jetzt hat er den Antrag zurück bekommen und die sagen das ist so nicht möglich! Er würde erst ab dem 3. Lebensmonat bis zum 14. Lebensmonat Elterngeld bekommen.... Ist es jetzt so das er für die ersten beiden Monate kein Geld bekommt??? Wir stehen gerade total auf dem Schlauch....Wir können nicht nur von meinem Mutterschaftsgeld leben...:-(
Vielen dank....
von
Engel0579
am 26.05.2016, 16:33
Antwort auf:
Vater hat Elternzeit beantragt....
Hallo,
Quatsch.
Das mit dem 3. Monat betrifft Mütter - die bekommen da nämlich MG, er nicht.
Er soll Widerspruch einlegen
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 30.05.2016
Antwort auf:
Vater hat Elternzeit beantragt....
Widerspruch einlegen.
Er hat kein Mutterschutzgeld und somit sofortigen Anspruch !
Wenn es möglich ist persönlich hinfahren !
von
Sternenschnuppe
am 26.05.2016, 16:36
Antwort auf:
Vater hat Elternzeit beantragt....
Ja, er hat Anspruch auf Elterngeld ab Geburt.
ABER: er kann nur 12 Auszahlungen bekommen!
Eltern stehen zwar 14 Auszahlungen zu. Aber 2 davon muss die Mutter nehmen (und die werden dann mit dem Mutterschaftsgeld verrechnet.)
Möchte er Elterngeld bis zum LM 14, dann kann er erst ab LM 3 starten.
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 26.05.2016, 20:45