Liebe Frau Bader! Ich beabsichtige in nächster Zeit einen Vaterschaftstest machen zu lassen. Ich bin verheiratet, wurde während einer Affäre schwanger und wüsste nun gerne wer der Vater meines Kindes ist, obwohl die Affäre längst beendet ist. Mir lässt das einfach keine Ruhe. Nun wurde ich von einem Freund gewarnt, dass das unzulässig sei. Erstens hätte der Mann, falls er der Vater sein sollte, kein Recht auf das Kind, weil ich verheiratet bin und es somit automatisch ehelich wäre, und zweitens hätte ich auch keinen Anspruch auf finanzielle oder oder sonstige Unterstützung von ihm. Ob das so ist interessiert mich zwar, finde ich aber nicht so relevant, da es mir sowieso nur um die Gewissheit geht, wer der Vater ist. Aber dass schon der Test angeblich "zum Schutze der Familie" verboten sein soll, beunruhigt mich schon. Können sie mir sagen, wie die rechtlichen Verhältnisse in solchen Fällen aussehen, oder wo ich im Internet nachlesen könnte? Und, würde sich die Lage ändern, wenn ich mich von meinem Mann trennen würde? Vielen Dank, Kati
Mitglied inaktiv - 19.12.2000, 10:23