Vater angeben - wird er benachrichtigt?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Vater angeben - wird er benachrichtigt?

Guten Tag, leider bin ich in einer verzwickten Sitation: mein (noch) Mann (11 Jahre zusammen, 2 Jahre verheiratet) hat eine Affäre und alles ist sehr aus dem Ruder gelaufen (womit ich nie gerechnet habe) wir waren eigentlich gerade dabei unseren Kinderwunsch umzusetzten. Nun weiß ich nicht genau ob ich evtl Schwanger sein könnte das wird sich noch zeigen aber fest steht für mich, dass ich mich scheiden lassen möchte und ich möchte defitiv nach dem was passiert ist weg von ihm und ihn nie wieder an meinem Leben teilhaben lassen. Nun habe ich gelesen dass man den Vater angeben muss für das Kind (was ich auch defitiv gut finde) allerdings möchte ich nicht, dass er irgendetwas davon erfährt er würde sich zu 100% einmischen und absurde Dinge verlangen und mich nicht in Ruhe lassen. Da ich keinen Kontakt möchte und schnellst möglich die Scheidung einreichen möchte hier nun die Frage: Könnte ich das für das Kind den Vater eintragen lassen ohne dass er davon Wind bekommt? Ich kann nun so schnell es geht erstmal weg von ihm und in einer anderen Stadt unter kommen: Ich hoffe die Scheidung wird auch so funktionieren. Nun ist das gerade alles sehr verzwickt; hat er ein Recht darauf es zu erfahren und was passiert wenn ich ihm all das verschweige? Vielen Dank für die Hilfe.

von sannya am 15.05.2019, 15:19



Antwort auf: Vater angeben - wird er benachrichtigt?

Hallo, Nein, das ist nicht möglich. Ich kann verstehen, dass Sie verletzt sind, dies ändert aber nichts daran, dass er rechtlich und biologisch der Vater ist. Sie werden ihm seine Rechte nicht aberkennen können. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 16.05.2019



Antwort auf: Vater angeben - wird er benachrichtigt?

Das Kind würde ehelich geboren, Dein Mann automatisch als Vater in den Geburtseintrag aufgenommen. Wie wäre es, wenn Du zunächst einmal feststellst, ob Du überhaupt schwanger bist?

von Port am 15.05.2019, 15:28



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Naja, zuerst Einmal wäre zu klären ob das Kind von Gesetzes wegen durch die Ehe ihn sowieso als Vater hat. Solange ihr also bei der Geburt noch nicht geschieden seid, ist er sowieso der Vater. Wenn Du ihn nach der Scheidung eintragen willst, wird er eine Vaterschaftsanerkennung unterschreiben müssen. Und: egal ob Du ihn sehen willst oder nicht: er ist und bleibt der Vater des Kindes. Das "Reinreden" wird übrigens völlig überbewertet! Selbst bei evtl. GSR. In den meisten Fällen wirst Du die Entscheidungen des tgl. sowieso für die Zeiten treffen in denen das Kind bei Dir ist. Und wenn Grundsatzfragen nicht zusammen geklärt werden können, kannst Du immer noch jederzeit formlos bei Gericht einen Antrag auf Ersetzung seiner Unterschrift stellen. Aktuell bist Du verletzt und sehr aufgewühlt. Lass erst Mal etwas zeit rumgehen, sortiere Dich in Ruhe, DANN kannst Du ggf. wichtige Entscheidungen treffen mit mehr Überlegung als jetzt. Gruss D

von desireekk am 15.05.2019, 15:29



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Ihr seid verheiratet und er wird automatisch eingetragen und hat auch das Sorgerecht mit Dir zusammen. Bis zur Geburt wird keine Scheidung durch sein.

von Sternenschnuppe am 15.05.2019, 16:15



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bestünde nicht die Möglichkeit einer "härtefallscheidung"? gerade wenn sie schwanger wäre?

Mitglied inaktiv - 15.05.2019, 16:18



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Ne, nicht weil er eine andere hat. Da muss es gravierende Gründe geben, die ausreichend dargelegt und belegt werden müssen. Ihm das Kind verschweigen zu wollen wird nicht so gut ankommen bei den Behörden. Dokumentierte und angezeigte Gewalt wäre eines, oder wenn er mit der Stieftochter ein Verhältnis hat, massive Alkoholprobleme, sexuelle Erniedrigung der Frau,... sowas.

von Sternenschnuppe am 15.05.2019, 16:33



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Alternativ, und das aus meinem Mund!, sie kann sich ja auch gegen das Kind entscheiden, wenn es gar keine Verbindung mehr zu ihm geben soll.

von Sternenschnuppe am 15.05.2019, 16:35



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Wurde ja schon gesagt - dein Noch-Mann ist dann automatisch der Vater und wird als solcher eingetragen. Und dazu kommt: das KIND hat ein Recht darauf, Kontakt zu seinem Vater zu haben. Es geht dabei nicht um dich und deine Gefühle (so schwer das auch ist), sondern darum, einem Kind seinen Vater nicht vorzuenthalten. Wie du selbst schreibst, habt ihr ja wohl bis vor sehr kurzem noch an einem Kind gearbeitet - da kann er ja nicht so schlimm gewesen sein. Daher denke ich deine Aussage "würde absurde Dinge verlangen" etc ist jetzt eher aus dem momentanen Gefühlschaos entstanden. Aber selbst das würde nicht daran ändern, das das Kind ein Recht auf seinen Vater hat. Eine Scheidung wird so schnell nicht funktionieren - vor allen Dingen nicht, wenn er nicht zustimmt. Es gibt nämlich so etwas wie ein Trennungsjahr. Erst nach Ablauf dieses Jahres kann geschieden werden. D.h. ihr müsst erst einmal 1 Jahr lang getrennt von Tisch und Bett leben.

von cube am 15.05.2019, 18:26



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nun ja, wenn sie sich einig sind, kann man auf jeden fall das trennungsdatum zurückdatieren, dann dauert das nicht so lange, vor allem weil sie erst 2 jahre verheiratet sind. könnte dem mann auch gelegen kommen, wenn die next schon wartet. bei einer freundin galt es durchaus als härte, dass er eine andere hatte, der musste sogar aus dem eigenen haus raus. versuchen würde ich es.

Mitglied inaktiv - 15.05.2019, 18:50



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Keine Chance, da ihr verheiratet seit, wird er eh als Vater eingetragen. Und bekommt automatisch auch das gemeinsame Sorgerecht usw. Ohne ihn wird also in den nächsten Jahren gar nichts laufen. Da kannst du dich schon mal drauf einstellen. Davon ab, findest du das fair gegenüber dem Kind? Das dafür zu bestrafen das du ein Problem mit dessen Vater hast? Nichts anderes ist das nämlich was du da gerade überlegst. Ohne diesen mann gäbe es das Kind nicht. Statt also einen auf beleidigt und enttäuscht zu machen, würde ich schleunigst mal anfangen an das Kind zu denken. Deine persönliche Enttäuschung spielt da absolut keinerlei Rolle dabei. das ist ein Problem das du mit dem Vater klären musst, aber eben nicht auf Kosten des Kindes.

von Felica am 15.05.2019, 19:38



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vielen Dank für die vielen Nachrichten. Okay das würde bedeuten, dass ich die Scheidung vor dem Geburtstermin durch sein müsste. Das ist glaube ich schwierig umsetzbar außer ich bekomm es tatsächlich so mit ihm durchgeboxt dass er da zustimmt kann das sein? Die moralischen Dinge mal außen vor, ich werde hier keine Details nennen was meiner Meinung nach abgehen würde sollte er das erfahren aber lasst das bitte mein Problem sein. Mich interessiert in erster Linie der rechtliche Hintergrund. Es geht hier bei nicht um verletzt sein etc. Es geht darum ein Kind groß zu ziehen ohne dass er terror macht und es darunter leiden würde. Sollte er zu Besinnung kommen und doch noch zu mir zurück kommen und sich dafür entscheiden ein Vater zu sein dann kann er das gern tun aber nicht unter den Bedingungen die gerade herrschen deshalb muss ich da jetzt erstmal raus. Ich verstehe eure Bedenken und ja die habe ich auch deshalb gehe ich gerade all die Möglichkeiten durch die ich habe (gedanklich) um in Ruhe zu überlegen wie ich mich entscheide aber dafür brauch ich halt die Gesetzeslage. Vielen Dank auf jedenfall für die Ratschläge und ganz liebe Grüße

von sannya am 15.05.2019, 20:24



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Wer sagt, dass das Kind bei Dir aufwächst? Dies ist keine Selbstverständlichkeit. Er kann auch dafür kämpfen, dass das Kind bei ihm bleibt. Weiß keiner von uns wie das ausgehen würde. Nächstes Stichwort Wechselmodell. Du stellst es Dir zu einfach vor. Nur weil eine Frau ein Kind heraus gepresst hat, ist es noch lange nicht ihr Eigentum und Gott gegeben, dass das Kind bei einer Trennung bei ihr bleibt.

von HeyDu! am 15.05.2019, 20:32



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Huhu danke das ist denke ich klar aber darum geht es tatsächlich nicht. Es ist die frage ob er als Vater quasi durch das Amt wenn ich ihn angebe benachrichtigt wird oder ob da irgendetwas kommt. Wie schon gesagt wenn diese komische Phase vorbei sein sollte und das wohlmöglich ein gutes Ende nimmt bin ich defitiv dafür dass er auch für sein Kind da sein darf aber jetzt eben nicht (Details außen vor). Das ist leider das Problem ich brauche die gesetzliche Grundlage dafür ob es verboten ist ihm das mitzuteilen, ob es quasi eine Bringschuld gibt und wenn ja ob er mich dann verklagen könnte oder ob ich mit rechtlichen Konsequenzen vom Land rechnen muss. Quasi bin ich verpflichtet mitzuteilen dass er der Vater ist etc. Damit er irgendwelche rechltichen schritte eingehen kann müsste er ja erstmal Bescheid wissen, sowas würde er eh nicht machen aber das tut jetzt hier nichts zur Sache. Ich erwäge lediglich meine Optionen die ich nun habe um zu schauen wie ich aus dieser Zwickmühle raus komme. Vielen Dank und liebe Grüße

von sannya am 15.05.2019, 20:59



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aber zurücknehmen würdest Du ihn sofort? Dann geht es Sir wirklich nur um Deinen gekränkten Stolz und nix anderes, Davon ab, bei einer Scheidung muss man persönlich erscheinen. Da wirst Du Deinen dann vorhandenen Bauch mitnehmen müssen.

von Sternenschnuppe am 15.05.2019, 21:01



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Danke Sternenschnuppe, genau dies las ich eben heraus und stößt mir auf. @Fragestellerin Er hat ein Recht es zu erfahren. Verheimlichen schadet Dir selbst im vermutlich kommenden Rechtsstreit oder vor dem eingeschaltenen Jugendamt. Bevor Du dich weiter reinsteigerst, sollte ein Test gemacht werden. Bg

von HeyDu! am 15.05.2019, 21:21



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Tja, da widerspricht sich so einiges. Ich gebe zu bedenken, dass es FRÜHER, als ich noch in diesem Thema gearbeitet hatte, auch eine Frist nach Scheidung gab, in der das Kind als ehelich galt, weil man davon ausging, dass das Kind in der Ehe gezeugt wurde. Kann sich geändert haben, aber unter Umständen nützt Dir eine schnelle Scheidung gar nichts. Btw: Warum schnell Scheidung, wenn Du ihn eigentlich zurück nehmen würdest? Da beißt sich die Katze in den Schwanz. Eine Ehe wird geschieden, wenn sie zerrüttet ist und unwiederbringlich kein gemeinsames Leben mehr geplant ist. Auch hier würdest Du vor dem Scheidungsrichter lügen, solltest Du es schaffen, eine schnelle Scheidung hinzukriegen. Sollte das Kind als ehelich zur Welt kommen, falls Du überhaupt schwanger bist, dann bin ich ziemlich sicher, dass der Vater von der Geburt erfährt. Nicht gleich, aber zeitnah. Wenn Ihr geschieden werdet erscheinst Du entweder hochschwanger vor Gericht oder aber das Kind ist schon da und der Richter wird sicherlich das ehegemeinschaftliche Kind erwähnen. Bin gespannt auf Frau Baders Antwort.

von Port am 15.05.2019, 21:28



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Hallo, Wenn du möglichst viel Abstand zwischen Vater und Kind möchtest, solltest du noch während der Schwangerschaft weit weg vom Vater ziehen. Bei gemeinsamen Sorgerecht kann der Vater verhindern, dass das Kind umzieht. LG luvi

von luvi am 15.05.2019, 21:29



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Ist meines Wissens nach immer noch so. Kind innerhalb ehe gezeugt, da ist es egal ob Scheidung vorher durch. Zumal der Vater auch einfach auf Vaterschaft klagen kann. Aber soll sie mal. Der Richter wurde ihr schon erklären das es so einfach nicht geht. Und Härtefall wegen Seitensprung kann man so oder so vergessen.

von Felica am 15.05.2019, 21:51



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Bzgl. Schmu beim Trennungsjahr ;-) Kann man machen, theoretisch eine gute Idee, wenn man sich einig ist aber der Richter ist nicht blöd. Du bist ja nicht die Jungfrau Maria :-D Wie will man das erklären?

von HeyDu! am 15.05.2019, 21:51



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Der unterbricht die Trennungsfrist nicht. Dennoch wird es eng. Selbst eine Blitzscheidung mit zurückdatiertem Trennungszeitpunkt wird nicht so schnell über die Bühne gehen, daß man beim Termin nix sieht. Wobei das auch vom Wohnort abhängt, bzw. davon, wie schnell beim Familiengericht ein Termin frei ist. Deswegen würde ich drei Dinge tun. 1. Schwangerschaft verifizieren 2. Killeranwalt suchen, und zwar sehr zügig 3. So weit weg wie möglich ziehen

von Strudelteigteilchen am 15.05.2019, 22:05



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Zuerst kläre ob du schwanger bist... Aus dir spricht eine rachlüstige Ehefrau, die ihm aus verletztem Stolz einen reinwürgen will. Gleichzeitig willst du eine rasche Scheidung und andererseits würdest du ihn wieder zurück nehmen. Ja was denn nun. Du schreibst, dass du ihm Umgang gewähren willst gleichzeitig soll er es nicht wissen. Abgesehen was die anderen schon schrieben: euer Kind gilt als ehelich und er ist damit der Vater. Ein zweiter Punkt ist, dass du ihn schon angeben musst, wenn du Unterhalt möchtest. Spätestens wenn du staatliche Leistungen möchtest. Nicht fürs Kindergeld.

Mitglied inaktiv - 16.05.2019, 05:28



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Rechte auf Ungang, Recht auf Vater, Recht auf Erbe, Recht auf Unterhalt (fürs Kind ist der nämlich, nicht für die Frau)!! etc. und zu wissen wer der Vater ist, aber nicht anzugeben und Bewusst auf Unterhalt zu verzichten ist BETRUG. und UHV beantragen obwohl man den Vater kennt ist auch BETRUG. soviel dazu!

von mellomania am 16.05.2019, 06:20



Antwort auf: Vater angeben - wird er benachrichtigt?

lass dich bitte nicht dazu verleiten, hier Details preiszugeben, die gehen keinen etwas an! mach es GENAU so, wie strudelteigteilchen vorgeschlagen hat und wenn du es dir anders überlegst, dann agiere so, wie DU es für richtig hältst.

Mitglied inaktiv - 16.05.2019, 08:55



Antwort auf: Vater angeben - wird er benachrichtigt?

Zwischen Details preisgeben (was sie natürlich! nicht muss) und Ratschlägen a la "zieh so weit wie möglich weg", also eine Entfernung zu schaffen, die es dem KIND schwer bis unmöglich machen wird, seinen Vater kennenzulernen bzw. eine Beziehung aufzubauen, ist ja wohl ein Unterschied. Hier geht es offensichtlich nicht um häusliche Gewalt oder sonstige schlimme Dinge, die das rechtfertigen würden. Ihr Mann hat sie betrogen - schlimm, ich wünsche es niemandem. Aber diese Ratschläge nach dem Motto "alle Männer sind sind Schweine und deiner erst recht, also braucht dein Kind ihn nicht kennen" finde ich langsam unerträglich. Denn auch hier fehlen Details um sagen zu können "was für A****". Und selbst dann ist das etwas zwischen den Erwachsenen und dafür sollten die Kinder nicht instrumentalisiert werden. Genau solche Ratschläge und deren Umsetzung sind es doch, die dazu geführt haben, dass den Vätern mehr Rechte zugesprochen wurden. Offenbar sehr zu Recht...

von cube am 16.05.2019, 10:20



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Danke Cube!

von HeyDu! am 16.05.2019, 10:59



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ich finde u.a. deine Postings (und das nicht nur langsam!) auch unerträglich. belassen wir es dabei, bitte!

Mitglied inaktiv - 16.05.2019, 11:36



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Ja, ich kann mir denken, welche. Alle, in denen ich ich mal ganz pauschal darauf hinweise, das die Kinder auch Recht auf einen Vater haben und diese nicht gleich alle verteufele. Und die, wo ich darauf hinweise, dass es keine gute Idee ist, den Vater zu verschweigen und so zu tun, als ob es ihn nicht gäbe. Und das, obwohl ich keine AE bin und dann deiner Meinung nach ja eh nicht wirklich weiß, wovon ich rede. Kravallie, wenn du selbst einen schlimme Trennung hattest oder einen miesen Ex-Partner, heißt das nicht, das alle Männer die sich trennen, es nicht verdient haben, Umgang mit ihrem Kind zu haben. Und wenn du sehr gut damit leben kannst, deinen Vater nicht zu kennen oder sonst etwas, heißt das auch nicht, dass alle anderen Kinder damit ja auch klar kommen müssen und man den Frauen ruhig raten kann, den Vater einfach außen vor zu lassen. Lies dir doch mal bitte deine Postings zu solchen Themen durch - meinst du nicht, dass du evt. etwas zu sehr deine Erfahrungen als allgemein gültig ansiehst? Und jetzt komm ich mal mit einem uriah-Spruch: das hier ist ein Rechts-Forum. Jemandem zu raten, sich wissentlich gegen geltende Rechte zu stellen oder die Rechte einer anderen Person wissentlich zu untergraben, ist wohl eher nicht so angesagt.

von cube am 16.05.2019, 11:57



Antwort auf: Vater angeben - wird er benachrichtigt?

Kleiner Tipp am Rande: wenn meine Postings dich so nerven - dann lies sie doch einfach nicht ;-)

von cube am 16.05.2019, 11:58



Antwort auf: Vater angeben - wird er benachrichtigt?

kannst du das nicht akzeptieren?? lass mich einfach in ruhe, ich schreibe was ich will und ich lese auch was ich will. wenn dir was nicht passt, erzähl´s deinem Friseur!

Mitglied inaktiv - 16.05.2019, 12:15



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Zitat: "Jemandem zu raten, sich wissentlich gegen geltende Rechte zu stellen oder die Rechte einer anderen Person wissentlich zu untergraben, ist wohl eher nicht so angesagt." Aber das tut doch keiner? Wenn es wirklich um Verstöße gegen geltendes Recht ginge, hätte ich ein paar andere Tipps auf Lager. Das oben sind die Ratschläge, die geltendes Recht einhalten, und dennoch - zumindest möglicherweise - das gewünschte Ergebnis erzielen. Sie schreibt nicht, was zu diesem totalen Bruch geführt hat, und das muß sie auch nicht. Letztlich liegt die Entscheidung bei ihr - sie ist alleine dem Kind und ihrem Gewissen verantwortlich bezüglich ihres Handelns. Was man als Mutter ständig ist - treibe ich ab oder nicht, lasse ich impfen oder nicht, schicke ich mein Kind aufs Gymnasium oder nicht....? Innerhalb der gültigen Rechtsnormen darf, ja MUSS jede Mutter immer wieder Entscheidungen treffen, die richtig oder falsch sein können. Es ist nicht sinnvoll, wenn Außenstehende diese Entscheidungen in die gewünschten Bahnen lenken wollen, indem man die Rechtslage verschweigt. Die AP muß eine schwierige, lebensverändernde Entscheidung treffen. Es ist nur fair, ihr dazu ALLE Optionen zu nennen, denn sonst ist es eben keine freie Entscheidung. Und der Wegzug ist nun mal eine Option. Oder etwa nicht?

von Strudelteigteilchen am 16.05.2019, 12:17



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Hier geht es doch gar nicht drum was ALLE Männer verdient haben. Auch nicht darum was der Mann der AP verdient hat. Es geht darum was die AP für Möglichkeiten hat dem Mann dauerhaft aus dem Weg zu gehen - und da ist Wegzug ein seriöser Vorschlag. Solange sie schwanger ist ist das total gesetzeskonform.

von lilly1211 am 16.05.2019, 12:25



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Und ja, damit untergräbt sie das Recht des Kindes auf Umgang. So weit wie möglich wird ja dann wohl kaum zu einem Umgang führen, bei dem eine Beziehung aufgebaut werden kann und das Kind später selbst entscheiden, ob es diesen Umgang möchte oder nicht. Und nein, ich finde es nicht ok, wenn dies von anderen auch unterstützt wird mit Aussagen wie "mach es GENAU so, wie strudelteigteilchen vorgeschlagen hat". Das impliziert nämlich, dass das eine tolle Lösung ist, auf die sie ein Recht hat. Hat sie aber nicht. Sie hat auch die Rechte des gemeinsamen Kindes zu berücksichtigen. Hinweise darauf, das das Kind Rechte hat und es eben nicht nur um die Befindlichkeiten der Mutter geht, sind dann aber ebenso erlaubt wie eben Ratschläge, Umgang vorab schon mal möglichst zu erschweren, oder?

von cube am 16.05.2019, 12:28



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Dir ist aber schon bekannt dass das Kind im Moment keine Rechte hat oder? Es erwirbt die von dir erwähnten Rechte mit der Geburt.

von lilly1211 am 16.05.2019, 12:29



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Ich habe doch gar nicht bestritten, daß ich das geschrieben habe? Wie kommst Du darauf? Und: Doch, sie HAT das Recht, wohin auch immer zu ziehen, auch zum Mars. Es gibt kein einziges deutsches Gesetz, das ihr das verbietet. Im Moment hat das Kind gar keine Rechte, denn es gibt noch gar kein Kind, so rein rechtlich gesehen. So ist die Rechtslage, auch wenn Du das doof findest. Leb damit.

von Strudelteigteilchen am 16.05.2019, 12:33



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Nein, genau. Geht es nicht. Zumindest mir nicht. Ja klar, die AP kann auch nach Timbuktu ziehen. Ist es ok, ihr das zu raten, wohlwissentlich das das Kind dann seinen Vater wohl kaum als Bezugsperson erfahren wird? Finde ich nicht. Ich finde das nicht gerechtfertigt, weil die ELTERN sich streiten. Völlig latte, ob er sie betrogen hat oder sie ihn oder sonst etwas. Das Kind hat ein recht auf Umgang und den absichtlich zu erschweren ist nicht ok. Wie gesagt: es geht hier nicht um Gewalt oder sonst etwas - es geht um betrogen worden sein. Klar sind die Gefühle verletzt und evt. hat er sich wie ein A*** verhalten - deswegen dem KIND Umgang mit seinem Vater zu erschweren hat doch aber eher die Qualität von "und weil er so ein Schwein ist, soll er auch sein Kind nicht sehen". Naja ... wie auch schon gesagt: da wundert es mich nicht, dass den Vätern mehr Rechte zugesprochen wurden.

von cube am 16.05.2019, 12:34



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STT, Ich bin deiner Meinung, wie eigentlich immer. Hier rät keiner dazu gegen geltendes Recht zu verstoßen. Ein Umzug in der Schwangerschaft ist rechtlich erlaubt. Der zukünftige sorgeberechtigte Vater kann das nicht verhindern. Vielleicht verstoßen manche Ratschläge gegen das Moralempfinden mancher Leute, aber nicht gegen geltendes Recht. Ich glaube manche leben zu sehr in ihrer Rama-heile Welt-Familie, dass sie sich gar nicht vorstellen können, dass das eigene Leben nicht auf alle übertragbar ist. Es ist wichtig, dass die Ratsuchenden alle (rechtlichen) Möglichkeiten kennen, und dann diejenige Option aussuchen, die für Sie und Ihre Familie passt. Ich denke, wenn sie geschrieben hätte, mein Mann ist pädophil, oder mein Mann will die Kinder bei Trennung in sein Heimatland entführen, würden die Ratschläge ganz anders ausfallen. Im Internet sein Leben bis ins kleinste Detail auszubreiten, damit alle bei RuB mitsenfen können, ist auch nicht ratsam. Luvi

von luvi am 16.05.2019, 12:37



Antwort auf: Vater angeben - wird er benachrichtigt?

Das heißt, Du findest es okay, in einem Rechtsforum zu behaupten: "Das darfst Du nicht!", obwohl es kein Gesetz gibt, das es verbietet, nur weil es Deinen Moralvorstellungen widerspricht? Schräge Rechtsauffassung! Außerdem weißt Du doch gar nicht, ob er sie geschlagen hat. Sie hat nicht gesagt, daß er es nicht getan hat. Sie hat nur gesagt, daß sie das nicht breittreten will.

von Strudelteigteilchen am 16.05.2019, 12:40



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Schön, dass sowas wie moralische Aspekte anscheinend keinen mehr interessieren. Und ja, sie kann momentan nach Timbuktu ziehen rein rechtlich. Auf längere Sicht beschneidet sie aber dennoch damit die Rechte des Kindes auf Umgang. Absichtlich. Und aktuell wohl eher aus Wut auf den Göttergatten. Kind muss aber später darunter leiden. Aber ich denke, jeder hat seine Meinung dazu gesagt. Ich bin jetzt eher gespannt darauf, was Frau Bader antwortet. Denn eine echte Antwort auf die Frage, ob der Vater über die Geburt bzw. seine Eintragung als Vater informiert wird, hat es ja noch nicht gegeben. Gefunden habe ich dazu auch nichts.

von cube am 16.05.2019, 12:44



Antwort auf: Vater angeben - wird er benachrichtigt?

Zitat: "Es ist wichtig, dass die Ratsuchenden alle (rechtlichen) Möglichkeiten kennen, und dann diejenige Option aussuchen, die für Sie und Ihre Familie passt." Exakt so. Es steht dem versammelten Forum nicht zu, zu bewerten, ob die AP "schlimm genug" gelitten hat, um wegzuziehen, oder ob es nicht "schlimm genug" war. Cube macht uns die Trennungs-Uriah: Uriah entscheidet über alle BVs deutschlandweit, Cube entscheidet über alle Trennungskinder deutschlandweit. Gleich zwei moralische Superinstanzen in einem Forum - Hurrah!

von Strudelteigteilchen am 16.05.2019, 12:45



Antwort auf: Vater angeben - wird er benachrichtigt?

Ich soll gefälligst nichts mehr schreiben, weil du das gerne so hättest - aber du schreibst und liest natürlich, was du willst? :-))) Putzig

von cube am 16.05.2019, 12:46



Antwort auf: Vater angeben - wird er benachrichtigt?

Das ist ein RECHTSforum, kein MORALforum.

von Strudelteigteilchen am 16.05.2019, 12:47



Antwort auf: Vater angeben - wird er benachrichtigt?

Na, wenn´s sonst keiner tut ;-)

von cube am 16.05.2019, 12:47



Antwort auf: Vater angeben - wird er benachrichtigt?

du kannst keine ruh geben, da lob ich mir uriah und mellomania, die lassen sich wenigstens derblecken. schreib was und wo du willst, aber lass MICH und Unterstellungen, die meine Person betreffen raus. das geht. langsam fühle ich mich von dir gestalked….

Mitglied inaktiv - 16.05.2019, 13:05



Antwort auf: Vater angeben - wird er benachrichtigt?

Um die Rechte der Kinder geht es doch eh selten. Das Wohl des Kindes interessiert noch weniger. Einzig die egoistischen Belange der Eltern sind wichtig. Klar bekommt man eine super neutrale Antwort von jemanden der selbst komplett frustriert ist über die eigenen Erfahrungen mit dem Ex. Wer das glaubt, dem ist dann wirklich nicht mehr zu helfen. Zumal eine solche Entscheidung auf solche Ratschläge zu hören auch so richtig nach hinten losgehen kann. Dann nämlich wenn ein Richter das Spiel durchschaut und dem einen Riegen vorschiebt. was immer öfter der Fall ist.

von Felica am 16.05.2019, 13:33



Antwort auf: Vater angeben - wird er benachrichtigt?

mei die felica, der ihr Kind ist wohl immer noch nicht da. wen meint die denn damit? *komplett frustriert ist über die eigenen Erfahrungen mit dem Ex* also wenn sie dabei auch nur im entferntesten an mich denken sollte, kann ich vermelden, dass ich zwar cuv, aber überhaupt nicht frustriert bin, wenn ich an die Erfahrungen mit meinen exen denke. ich mag auch Männer, sogar väter und pflege mittlerweilen eine freundschaftliche Beziehung mit exmann2. letztendlich haben "meine" Richterinnen zum wohle meiner Kinder entschieden, ich bin versöhnt und gechillt. erinnerst du dich, dass frau bader oft zum wegzug geraten hat, fakten schaffen?

Mitglied inaktiv - 16.05.2019, 13:52



Antwort auf: Vater angeben - wird er benachrichtigt?

Ich finde mich aktuell auch ziemlich unfrustriert. Mein Exmann hat sich freiwillig vom Acker gemacht und mir damit den Wegzug erspart, wobei ich das eh nie in Erwägung gezogen habe. Wegen mir hätte er dableiben können, der ist eh ein Würschtl. Mir geht es einzig und alleine um mein Rechtsempfinden: Urteile fällt ein Richter, nicht eine geneigte Forenleserschaft. Hier werden freudig Schlüsse gezogen und ohne Kenntnis der Hintergründe entschieden, was die AP "darf" und was sie nicht "darf", was moralisch einwandfrei ist und was sie aus moralischen Gründen gefälligst zu unterlassen hat. Und - ganz übel!! - es wird behauptet, entgegen jeglicher Tatsachen, daß ich rechtlich falsche Ratschläge erteile. Nur damit Cube und Felica sich mal richtig aufregen können (vielleicht regt das die Wehen an): Es wäre natürlich möglich - jedoch ganz und gar illegal - jemand anders als Vater des Kindes anzugeben. Oder einen ONS zu erfinden. Oder "Vater unbekannt" in die Geburtsurkunde schreiben zu lassen. Auch das sind alles Optionen. Aber eben die nicht-legalen.

von Strudelteigteilchen am 16.05.2019, 14:15



Antwort auf: Vater angeben - wird er benachrichtigt?

*Es wäre natürlich möglich - jedoch ganz und gar illegal - jemand anders als Vater des Kindes anzugeben. Oder einen ONS zu erfinden. Oder "Vater unbekannt" in die Geburtsurkunde schreiben zu lassen. Auch das sind alles Optionen. Aber eben die nicht-legalen.* das riefe dann mellomania wieder auf den plan, die dann sofort wieder Betrügereien wittert.....am Kind, am Staat, an ihr....

Mitglied inaktiv - 16.05.2019, 15:35



Antwort auf: Vater angeben - wird er benachrichtigt?

Das hat sie auch oben schon reflexhaft unterstellt. Obwohl davon gar nicht die Rede war.

von Strudelteigteilchen am 16.05.2019, 15:53



Antwort auf: Vater angeben - wird er benachrichtigt?

das ist vorauseilender gehorsam! was ich auch lustig finde, sind die immer wieder gern genannten erbansprüche. als ob sich die bösen mütter von einem kerl trennen würden, der möglicherweise auch noch was zu vererben hat!?

Mitglied inaktiv - 16.05.2019, 16:14



Antwort auf: Vater angeben - wird er benachrichtigt?

Auch ich bin keine frustrierte Ex. Ich kenne allerdings, auch beruflich bedingt, in gewissen Bereichen die Rechtslage. Und mich stört es sehr, dass hier im Rechtsforum immer wieder falsches behauptet wird. Wenn das eure Meinung ist, dann kennzeichnet das doch. Ich finde es wichtig, dass der Fragesteller auch diese Aspekte (hier die moralischen) bei seiner Entscheidungsfindung kennt und auch berücksichtigen kann. Was er aus all diesen Infos macht, bleibt aber letztlich seine Sache. Zu den Rechten des Kindes: Die Mutter (schwanger/mit Kind) soll nicht wegziehen, damit der Umgang mit dem Vater nicht erschwert wird. Wenn der Vater umzieht, soll die Mutter dann hinterherziehen? Das Kind hat ja ein Recht auf Umgang... Luvi

von luvi am 16.05.2019, 18:22



Antwort auf: Vater angeben - wird er benachrichtigt?

In unserem Jugendamt verbessert es massiv die Position des Vaters, wenn sich eine Mutter vermehrt quer stellt und nur Scheibchenweise Informationen heraus rückt. Z.B. zuerst weiß sie nicht wer der Vater ist, dann war da der Umzug, dann darf der Vater das Kind nur am Wochenende 2 Stunden sehen, es wird ein Problem aus der Papazeit gemacht wegen dem Stillen... Da werden unsere Mitarbeiter hartnäckig. Sprechen sich auch vermehrt vor Gericht für diese Papas aus. Also ja, auch wenn die Frau im schwangeren Zustand Tatsachen schaffen darf, kann es im Ergebnis negative Konsequenzen für sie haben. Man darf den Bogen nicht überspannen. Ich verstehe nicht warum man sich nicht im Einvernehmen einigen kann. Für mich haben Männer und Frauen da die gleichen Rechte. Den Satz: Ein Kind gehört selbstverständlich zur Mutter. halte ich für blödsinn. Völlig überholt. Mein Mann wäre bei Trennung definitiv genau so geeignet, wenn nicht sogar geeigneter, als ich. Gekennzeichnet: Persönliche Meinung ;-)

von HeyDu! am 16.05.2019, 20:43



Antwort auf: Vater angeben - wird er benachrichtigt?

Hallo, Ich würde vermuten, dass der Vater es nicht unbedingt über das Einwohnermeldeamt erfahren würde, aber da bin ich mir schon nicht sicher, wie du das Kind ohne seine Mitwirkung anmelden willst (Stammbuch, beide Geburtsurkunden...). Spätestens über das Steuerrecht wird er aber was merken, weil ihm automatisch 0.5 Kinderfreibetrag zugewiesen werden. Bei der Beantragung von Kindergeld durch dich erfährt er es evtl auch.

von drosera am 16.05.2019, 21:20



Antwort auf: Vater angeben - wird er benachrichtigt?

Korrektur - es kann sein, dass der Vater den 0.5 Kinderfreibetrag nicht automatisch bekommt. Aber du bekommst ohne seine Mitwirkung nur 0.5 . Für 1.0 brauchst du seine Einwilligung.

von drosera am 16.05.2019, 21:22



Antwort auf: Vater angeben - wird er benachrichtigt?

Vielen Dank für das große Feedback, schade dass ich so eine Diskussion entfacht habe und danke für diejenigen die wirklich auf die Frage eingegangen sind ohne morale Wertung. Ich weiß wenn ich es neutral sehe wie seltsam das rüber kommt wenn man nicht alle Informationen hat und verstehe eure Bedenken :) Ich finde es gut dass es diese Gesetzte gibt für Väter das ist wichtig und ich weiß nun eher welchen Weg ich einschlage. Ich habe nicht gesagt dass ich ihn zurück nehmen würde (vll ein wenig dumm ausgedrückt) aber, dass ich ihm ein Vater sein lassen würde wenn er das irgendwann möchte aber es ist mir wichtig dass er mich nicht zwingen kann dort zu wohnen und ich weiß, dass es Terror geben würde. Ich wollte lediglich meinen rechtlichen Rahmen wissen wie weit ich das verheimlichen könnte. Dass das nicht so einfach geht war mir klar :) Sonst würde ich nicht nachfragen. Vielen Dank auf jeden Fall und bitte nicht mehr Zanken ^^ Davon habe ich im Moment genug :P Ganz liebe Grüße

von sannya am 16.05.2019, 23:03