Hallo Frau Bader, ich bin im zweiten Jahr der Elternzeit ohne Elterngeldanspruch (mehr) und ohne Einkommen für die 12 Monate bevor dass unser zweites Kind zur Welt kommt (Nov 2013). Mein Ehemann ist in Deutschland angemeldet, hat aber bislang nicht in Deutschland gearbeitet (ist also nicht sozialpflichtig gewesen bis auf die Kranken- und Rentenversicherung, die über die Familienversicherung läuft). Mein Mann ist jedoch in einem anderen EU-Land beschäftigt und wir würden nach der Geburt beide in die Elternzeit gehen wollen, gern auch gleichzeitig. Ich habe die doppelte Staatsangehörigkeit und mein Ehemann nur die des EU-Beschäftigungslandes. 1. Ist dies möglich und auf welche Gesetzesgebung müssen wir uns im Beschäftigungsland berufen, damit dieses unser Recht auf Elterngeld dort anerkennt? Bislang war die Aussage dort, dass es "so was nicht gibt", weil u.a. die Mutter im Beschäftigungsland nicht sozial- und krankenversichert ist und dadurch ihre Rechte auf Elternzeit und -geld nicht auf den Vater delegieren kann. 2. Kann ich als Mutter, angenommen dass der Vater 12 Monate den Anspruch auf Elterngeld ausübt, in die Elternzeit gehen ohne dass ich meinen Anspruch auf Elterngeld ausübe? Ich bin als Arbeitnehmer in einem großen Unternehmen unbefristet seit mehreren Jahren tätig. Besten Dank vorweg!
von biliana am 12.03.2013, 20:17