Sehr geehrte Frau Bader, Wir sind gerade in der 14. SSW und planen, wie lange und welche Art von Elternzeit für uns die richtige ist, da wir noch ein 2. Kind planen. Fall 1: Die Überlegung ist, die Elternzeit beim 1. Kind 2 Jahre zu machen und nach 1 Jahr Teilzeit in der Elternzeit (30 Std/Woche) zu arbeiten. Wird dieser Zeitraum bereits auf die Berechnung des Elterngeldes für das 2. Kind angerechnet, da die Einkünfte in der Elternzeit erwirtschaftet werden oder zählt das Einkommen vor dem 1. Kind (außerhalb der Elternzeit)? Fall 2: Des Weiteren besteht noch die Option, bereits während dem 1. Jahr Elternzeit, ca. 10 Std/Woche Teilzeit zu arbeiten. Wird hierdurch das Elterngeld gemindert und würde sich dies in die Berechnung für das Elterngeld vom 2. Kind mit einfließen? Wir bedanken uns vorab für ihre Antwort.
von NiCo112016 am 26.12.2017, 22:35