Frage: variables entgelt

Guten Abend, ich habe einige Fragen, und würde mich über hilfreiche Antworten freuen. 1. Wie erkennt man zur Berechnung des Elterngeldes das Steuerbrutto und das Gesamtbrutto? Ich habe ein Monatsgrundentgelt und dann das Gesamtbrutto, auf das sich meine Steuern beziehen. 2. Meine VL,steuerpflichtige Samstagszuschläge etc. werden bei mir auch mit in das zu versteuernde Einkommen gezählt. Wird das bei der Berechnung mit berücksichtigt? 3. Mein Arbeitgeber zahlt mir einmal im Jahr ein variables Entgelt für meine Leistung auf die Monate und Wochenarbeitszeit bezogen. Wird dies mit berücksichtigt? Bundessozialgericht AZ: B10 EG3/09

von batschi am 12.07.2013, 22:15



Antwort auf: variables entgelt

Hallo, Entscheidend ist Summe von allem mit Zuschlägen etc. Einmalzahlungen zählen nicht dazu. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 15.07.2013



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