Sehr geehrte Frau Bader, ich habe folgende Situation: Ich möchte als Vater für zwei Monate in Elternzeit gehen. Mein derzeitiges Gehaltsmodell enthält einen fixen Anteil und einen variablen Anteil. Der variable Anteil ist an Ziele gekoppelt (größtenteils Umsatzziele). Es handelt sich hier um Jahresziele innerhalb eines Geschäftsjahres. Meine Frage ist nun, wenn ich in einem Geschäftsjahr für zwei Monate in Elternzeit gehe wie die Auszahlung/Anspruch aus diesem variablen Anteil ggü. dem Arbeitgeber ist, z.B. Umsatzziel ist zu 100% erreicht im Geschäftsjahr in dem die Elternzeit stattgefunden hat. Wie ist dann die Auszahlung, 100% oder nur 10/12 von 100%? Vielen Dank & liebe Grüße
von sjamus am 01.10.2018, 18:53