Hallo Frau Bader, Mein Lebensgefährte muß für seine beiden Kinder aus 1. Ehe monatlich Unterhalt zahlen. Nimmt er nun für unser gemeinsames Kind die beiden Vätermonate in Anspruch (was er gerne möchte), erhält er ja nur mehr 67% seines bisherigen Nettogehaltes. Soweit ich weiß, wird dies bei der Unterhaltszahlung allerdings nicht berücksichtigt und er muß für diese beiden Monate des Elterngeldbezuges den vollen Unterhalt für die Kinder aus 1. Ehe weiter bezahlen. Das uns zur Verfügung stehende Einkommen sinkt dann weit unter den Selbstbehalt und reicht nicht aus. Also KANN er eigentlich die Vätermonate wegen der sog. "Obliegenheitspflicht" nicht in Anspruch nehmen. Besteht die Chance, dass ich dann 14 Monate lang Elterngeld erhalte? Wir sind nicht verheiratet, wohnen aber zusammen; ich bin folglich nicht alleinerziehend oder gibt es andere Möglichkeiten? Vielen Dank schon mal für Ihre Antwort.
Mitglied inaktiv - 26.05.2008, 22:42